vorgerichtliche Kosten sinds 571,43 (also mit Auslagen Mwst) also weniger als in der Klage.
Das Gericht ist auch von einem geringern Streitwert diesbzgl ausgegangen.
Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Welcher SW wurde zugrunde gelegt?
Wenn man o. g. Betrag zugrunde legt und zunächst die MwSt und dann die PTE abzieht, verbleibt eine Nettogebühr von 460,19 Euro. Hiervon müsste die Hälfte auf die VG angerechnet werden.
Wenn man o. g. Betrag zugrunde legt und zunächst die MwSt und dann die PTE abzieht, verbleibt eine Nettogebühr von 460,19 Euro. Hiervon müsste die Hälfte auf die VG angerechnet werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 66
- Registriert: 16.04.2015, 13:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: a-jur
5.500,00 € als GW.
Also muss ich in dem Antrag nur
1,3 VG aus 19.000,00
0,65 GG Anrechnung aus 5.500
1,2 aus 19.000,00
Auslagen + MWST
Und was bedeutet dann, das was ich in dem RVG für Anfänger gelesen hab und meine Chefin meint? o.O
Denn so ist das obige ja einleuchtend und einfach.....
Also muss ich in dem Antrag nur
1,3 VG aus 19.000,00
0,65 GG Anrechnung aus 5.500
1,2 aus 19.000,00
Auslagen + MWST
Und was bedeutet dann, das was ich in dem RVG für Anfänger gelesen hab und meine Chefin meint? o.O
Denn so ist das obige ja einleuchtend und einfach.....
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Richtig.Mi_Ra hat geschrieben:5.500,00 € als GW.
Also muss ich in dem Antrag nur
1,3 VG aus 19.000,00
0,65 GG Anrechnung aus 5.500
1,2 aus 19.000,00
Auslagen + MWST
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 66
- Registriert: 16.04.2015, 13:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: a-jur
Ok Danke, dh ich hab mir fast wg. diesen 70 % umsonst den Kopfzerbrochen? Und in welchen Fällen macht man das dann so, wie ich vorher rechnen wollte
1,3 VG
abzgl 0,65 GG hieraus 70 %
1,2 TG, Auslagen + MWST
Sprich ich hatte es am Freitag fast wie obenaufgeführt nur hatte ich dort noch die 0,65 GW aus 10.000,00 genommen.
Wie gesagt Chefin hat es auch nachgeschaut und das mit den % angemakert und meinte dann das muss so gemacht werden.
1,3 VG
abzgl 0,65 GG hieraus 70 %
1,2 TG, Auslagen + MWST
Sprich ich hatte es am Freitag fast wie obenaufgeführt nur hatte ich dort noch die 0,65 GW aus 10.000,00 genommen.
Wie gesagt Chefin hat es auch nachgeschaut und das mit den % angemakert und meinte dann das muss so gemacht werden.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ich habe kein RVG für Anfänger und kann dir daher insoweit nicht weiterhelfen.
Bei der Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren ist es jedenfalls so, dass bei Ausurteilung - oder bereits erfolgter Zahlung durch die Gegenseite - einer kompletten GeschG (also nicht, wenn nur der nicht anrechenbare Teil ausgeurteilt oder bereits gezahlt wurde) diese zur Hälfte anzurechnen ist.
Bei der Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren ist es jedenfalls so, dass bei Ausurteilung - oder bereits erfolgter Zahlung durch die Gegenseite - einer kompletten GeschG (also nicht, wenn nur der nicht anrechenbare Teil ausgeurteilt oder bereits gezahlt wurde) diese zur Hälfte anzurechnen ist.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Zu Deiner Frage mit dem RVG für Anfänger:
Ausnahmsweise ist das RVG für Anfänger mal wahnsinnig kompliziert an dieser Stelle. Fest steht, dass grundsätzlich nur das an Geschäftsgebühr anzurechnen ist, was entweder die Gegenseite gezahlt hat oder aber tituliert ist. Wenn, wie in dem Beispiel, 60 % der Hauptforderung zugesprochen werden, dann natürlich auch nur 60 % der vorgerichtlichen Kosten. Ist aber nicht immer so. Bevor Du also Dich blind darauf verlässt, dass die titulierte Summe den vorgerichtlichen Kosten aus 60 % der Hauptforderung entspricht, ist das immer erst einmal zu kontrollieren und wenn Du das eh kontrollierst, dann kannst Du auch direkt die Hälfte der entsprechenden Geschäftsgebühr abziehen und musst nicht in den Kostenfestsetzungs- oder Kostenausgleichsantrag schreiben ./. 0,65 (im Buchbeispiel 0,75) GG nach Wert ....., hiervon 60 %.
Rauskommen wird es aber im Zweifel aufs Gleiche.
Ausnahmsweise ist das RVG für Anfänger mal wahnsinnig kompliziert an dieser Stelle. Fest steht, dass grundsätzlich nur das an Geschäftsgebühr anzurechnen ist, was entweder die Gegenseite gezahlt hat oder aber tituliert ist. Wenn, wie in dem Beispiel, 60 % der Hauptforderung zugesprochen werden, dann natürlich auch nur 60 % der vorgerichtlichen Kosten. Ist aber nicht immer so. Bevor Du also Dich blind darauf verlässt, dass die titulierte Summe den vorgerichtlichen Kosten aus 60 % der Hauptforderung entspricht, ist das immer erst einmal zu kontrollieren und wenn Du das eh kontrollierst, dann kannst Du auch direkt die Hälfte der entsprechenden Geschäftsgebühr abziehen und musst nicht in den Kostenfestsetzungs- oder Kostenausgleichsantrag schreiben ./. 0,65 (im Buchbeispiel 0,75) GG nach Wert ....., hiervon 60 %.
Rauskommen wird es aber im Zweifel aufs Gleiche.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 66
- Registriert: 16.04.2015, 13:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: a-jur
Ok vielen dank euch
Sprich ich habe viel zu kompliziert gedacht und es so durch nicjt geblickt. Aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht...
Und dann nochmal eine Verständnisfrage , ich muss nur eine Rechnung in den kaa machen , keine 2 für beklagte 1 und 2?
Sprich ich habe viel zu kompliziert gedacht und es so durch nicjt geblickt. Aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht...
Und dann nochmal eine Verständnisfrage , ich muss nur eine Rechnung in den kaa machen , keine 2 für beklagte 1 und 2?