Abrechnung neues oder altes RVG
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Mein Chef und ich sind unterschiedlicher Meinung. Folgender Sachverhalt: Wir haben am 16.4.13 ein Mahnbescheid beantragt, welcher am 23.4.13 beim AG eingegangen ist. Auf Grund des Widerspruches der GS vom 7.5.13 haben wir am 19.8.2013 die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Muss ich nach altem oder neuem RVG abrechnen?
- Tine Dea
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Es hilft ein Blick in § 60 RVG und das Wissen, dass es auf den unbedingten Auftrag ankommt. Da Mahnverfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren nach § 17 Nr. 2 RVG verschiedene Angelegenheiten sind, lag der unbedingte Auftrag für das Mahnverfahren in deinem Fall vor dem Stichtag, so dass das Mahnverfahren nach altem Recht und, da Auftrag zur Klagebegründung erst nach Stichtag vorlag, das streitige Verfahren nach neuem Recht abzurechnen ist.
Es hilft ein Blick in § 60 RVG und das Wissen, dass es auf den unbedingten Auftrag ankommt. Da Mahnverfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren nach § 17 Nr. 2 RVG verschiedene Angelegenheiten sind, lag der unbedingte Auftrag für das Mahnverfahren in deinem Fall vor dem Stichtag, so dass das Mahnverfahren nach altem Recht und, da Auftrag zur Klagebegründung erst nach Stichtag vorlag, das streitige Verfahren nach neuem Recht abzurechnen ist.
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Der Klageauftrag könnte auch schon älter sein, darüber ist dem Sachverhalt nichts zu entnehmen.
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- Foren-Praktikant(in)
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Das ist auch die Meinung meines Chefs. Ich bin jedoch der Meinung, wenn im Mahnbescheidsantrag bereits das streitige Verfahren beantragt wurde, also vor dem 1.8.13, ist dieses nach altem Recht abzurechnen???
- Adora Belle
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Ja. In dem Fall ist bedingter Klageauftrag erteilt. Die Bedingung (Widerspruch gegen MB) lässt den Auftrag dann zum unbedingten werden. Also altes Recht.
- Anahid
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Durch den Antrag auf Abgabe ans Streitgericht entsteht die VG. Da der Widerspruch weit vor dem 01.08.2013 eingelegt wurde, wurde der Abgabeantrag entsprechend auch vor dem 01.08.2013 gestellt und damit gilt altes Recht für das Verfahren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Tine Dea
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In dem Fall, also Antragstellung für das streitige Verfahren schon im MB, sehe ich es wie Adora Belle und Anahid!
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