Abrechnung neues oder altes RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Regina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 09.04.2013, 12:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.06.2015, 14:27

Mein Chef und ich sind unterschiedlicher Meinung. Folgender Sachverhalt: Wir haben am 16.4.13 ein Mahnbescheid beantragt, welcher am 23.4.13 beim AG eingegangen ist. Auf Grund des Widerspruches der GS vom 7.5.13 haben wir am 19.8.2013 die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Muss ich nach altem oder neuem RVG abrechnen?
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#2

02.06.2015, 14:49

Zu dieser Frage gibt es im Forum inzwischen auch schon gefühlte 100 Threads... :pfeif

Es hilft ein Blick in § 60 RVG und das Wissen, dass es auf den unbedingten Auftrag ankommt. Da Mahnverfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren nach § 17 Nr. 2 RVG verschiedene Angelegenheiten sind, lag der unbedingte Auftrag für das Mahnverfahren in deinem Fall vor dem Stichtag, so dass das Mahnverfahren nach altem Recht und, da Auftrag zur Klagebegründung erst nach Stichtag vorlag, das streitige Verfahren nach neuem Recht abzurechnen ist.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

02.06.2015, 15:17

Der Klageauftrag könnte auch schon älter sein, darüber ist dem Sachverhalt nichts zu entnehmen.
Regina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 09.04.2013, 12:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

02.06.2015, 15:40

Das ist auch die Meinung meines Chefs. Ich bin jedoch der Meinung, wenn im Mahnbescheidsantrag bereits das streitige Verfahren beantragt wurde, also vor dem 1.8.13, ist dieses nach altem Recht abzurechnen???
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

02.06.2015, 15:53

Ja. In dem Fall ist bedingter Klageauftrag erteilt. Die Bedingung (Widerspruch gegen MB) lässt den Auftrag dann zum unbedingten werden. Also altes Recht.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

02.06.2015, 15:58

Durch den Antrag auf Abgabe ans Streitgericht entsteht die VG. Da der Widerspruch weit vor dem 01.08.2013 eingelegt wurde, wurde der Abgabeantrag entsprechend auch vor dem 01.08.2013 gestellt und damit gilt altes Recht für das Verfahren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#7

02.06.2015, 16:25

In dem Fall, also Antragstellung für das streitige Verfahren schon im MB, sehe ich es wie Adora Belle und Anahid!
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Antworten