...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Baptistine
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#11
23.02.2015, 13:29
Hallöchen zusammen,
ich wollte das Thema mal kurz aufgreifen^^
Hab hier auch einen SB der lautet:
Streitwert für Rechtsstreit auf 5000€ bis 03.04.13 und auf 3000€ ab 04.04.13.
Klage wurde 2012 eingereicht und der erste Termin (es gab 2-3) fand auch vor dem 03.04.2013 statt. Würde m.M. dann den Streitwert von 5000 für die 3100 und 3104 nehmen. Ist das so korrekt?
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Die Gegenseite hat den Streitwert von 3000€ genommen, daher bin ich verunsichert.
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Liesel
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#12
23.02.2015, 13:34
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(UNHEILIG)
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Baptistine
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#13
23.02.2015, 13:45
Vielen lieben Dank!
Ergänzend dazu eine allgemeine Frage: Gilt das Prinzip: immer der höchste Streitwert für die VG? Oder muss ich immer gucken, wann welche Gebühr entstanden ist?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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#14
23.02.2015, 13:57
VG wird immer aus dem höchsten SW berechnet.
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