Sofortige Beschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tabea009
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#11

26.10.2007, 16:35

Ganz offensichtlich wohl nicht... :frust

Naja, dann werde ich es einfach mal abrechnen und die Festsetzung beim Gericht gegen den Gegner beantragen. Mal sehen, was so dabei rauskommt.
Barbara
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Gressi04
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#12

04.06.2008, 14:27

Tja gut das hier im Forum nichts weg kommt:

Sag mal konntest du dieses Gebührenproblem damals lösen? Ich habe jetzt nämlich einen ähnlich gelagerten Fall, nur wurde bei mir die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und das Verfahren vor dem ArbG fortgesetzt. Jetzt bin ich mir nicht sicher, welche Gebühren ich gegenüber Mdt. abrechnen kann:

VG 3100
TG 3104

und was jetzt zusätzlich für das Beschwerdeverfahren (es war sogar ein Termin vor dem LAG)

1,6 VG 3200 oder
0,5 VG 3500
1,2 TG 3202 oder
0,5 TG 3513

Tja und dann muss angerechnet werden oder nicht?

Vielleicht konntest du damals ja Licht ins Dunkel bringen und mich kurz aufklären?????


:hm

Danke
Liebe Grüße Gressi
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Darkeyes
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#13

07.04.2009, 20:46

juten nabend :-)

ja es ist schon spät.. aber ich arbeite trotzdem noch.. wenn auch bloß zuhause...

Ich würde auch über den fall näheres wissen, da ich ein ähnliches prob. habe.

Wird da nun angerechnet oder nicht?

Schönen abend noch..
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