Nicht anhängige Ansprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Olli1983
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#31

18.08.2010, 12:02

Danke für den Hinweis...

Hab das so übernommen wie es mir RA Micro ausrechnet. Bei der GG kam kein Höchstwert beachten, das hat mich auch schon gewundert... :?: Deswegen hab ich es mal eingestellt, was ihr dazu sagt :D
Mauli

#32

25.08.2010, 11:23

Ich muss der Rechtschutz gegenüber unsere Rechnung begründen weil die wieder so viel anzumäkeln haben
Die Rechnung habe ich nicht gemacht u. kenn die Sache auch net so gut aber naja das ist ein anderen Prob. nun folgendes.
Es war eine ArbR-Sache. Einigung mit Mehrwert. Gericht hat für Verfahren 10000 und für Vergleich 15000 festgesetzt. Nun haben wir hier wie folgt abgerechnet.
15000
1,3
1,2
10000
1,0
5000
1,5
soweit so gut. Nun frag die RS wie wir auf die anderen Beträge kommen, ich denke die Frage von denen lautet warum wir unsere 1,3 u. 1,2 aus dem vollen Wert abrechnen obwohl 10000 für das Verfahren festgesetzt sind. Ich weiss dass es zu 150 % richtig ist aber wo steht das nochmal? Ich habe nur einen Kommentar gefunden da ist zwar diese Abrechnung als korrekt angezeigt aber keine Begründung.
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Baptistine
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#34

16.01.2015, 12:55

Hi,

ich habe auch noch eine Frage zu diesem Thema.

Anhängig: 8000 €; nicht anhängig: 2400 €, Gesamt 10.400€
Streitwertbeschluss: Verfahren 8.000€ und Vergleich: 10.400€

Ich wurde so abrechnen, bin aber aufgrund des Streitwertbeschluss total verunsichert.

3100, 1,3 aus 8000€ - 592,80
3101, 0,8 aus 2400€ - 160,80
> §15 III 1,3 aus 10.400€ - 758,20 (§15 fällt damit raus)

3104, 1,2 aus 10.400€ - 724,80
1003, 1,0 aus 8000€ - 456,00
1000, 1,5 aus 2400€ - 301,50
> §15 III 1,5 aus 10.4000€ - 906,00 (§15 fällt damit raus)
7002....
7008....

Ist das so richtig? Bin total verunsichert. Die Rechnung geht an die RSV

Vielen Dank im Voraus =)
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Liesel
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#35

16.01.2015, 13:01

Wenn über die nicht anhängingen Ansprüche mit erörtert wurde, ist die Berechnung korrekt. Ob die RSV für den Mehrvergleich aufkommt, hängt von der DZ ab.
LEBE DEN MOMENT

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Baptistine
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#36

16.01.2015, 13:09

Ok, ich danke dir vielmals!
Jetzt kann ich die Rg. beruhigt rausschicken :-)

Schönes Wochenende ;-)
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