Kostenfestsetzung gegen Mdt möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sevi83
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#1

25.10.2007, 12:28

Kann mir jemand weiterhelfen:

Folgendes: es geht um die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten
wir haben den Mananten im Scheidungs.- und Folgesachen vertreten. Die Parteien sind inzwischen geschieden. Urteil liegt vor..
möchte Anwaltskosten festsetzen lassen, da Mdt nach zahlreichen Erinnerungen nicht gezahlt! Wir hatten auch andere Fälle von ihm bearbeitet, kanns aber nicht festsetzen lassen, da vorher kein gerichtliches Verfahren anhängig war, Stimmts? nur die Scheidungssache schon oder???
Kimmy

#2

25.10.2007, 12:30

Genau, wenn Du ein Gerichtsverfahren hattest, kannst Du die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG beantragen. In außergerichtlichen Angelegenheiten machst Du einfach einen MB.
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#3

25.10.2007, 12:37

Genau, hier kannst du einen KfA machen. In den anderen Sachen dann einen MB.
Curry

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#5

25.10.2007, 13:17

dankeee :)) viel spass noch
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#6

25.10.2007, 20:07

PS: habe mal den TItel des Threads ergänzt: "Kostenfestsetzung" ist wohl zu schwammig
Nauja

#7

25.10.2007, 23:48

Kleiner Hinweis meinerseits:

Vergütungsfestsetzung! Nicht Kostenfestsetzung.

Kostenfestsetzung macht man ggü der Gegenseite, bei dem Mandant beantragt man die Vergütungsfestsetzung :wink:

(vgl. § 11 RVG "Festsetzung der Vergütung")
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#8

26.10.2007, 09:02

:klugscheiss :ichmussweg
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#9

26.10.2007, 09:17

So genau nehme ich es dann auch nicht, hauptsache der § stimmt.
Curry

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#10

26.10.2007, 11:33

Es dient schon der Klarheit, wenn man die richtigen Begriffe verwendet. Insoweit stimme ich Nauja zu.
~ Grüßle ~
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