Janin, ich habe das mit 0,8 VG nicht ganz verstanden...
0,8 vg aus 7.600,00 € bzw. die differenz zwischen 5.700,00 € und 7.600,00 € dazu bräuchte ich aber das urteil bzw. protokoll.
Worauf kommt es an?
1,2 tg aus beiden obigen streitwerten - zwei mal berechnen?
1,0 eg aus der 0,8 gebühr-streitwert- hab ich auch nich begriffen. Aus welchem Streitwert? Sorry, aber es ist neu für mich...
brauche hilfe bei der Abrechnung
Wahlanwaltsgebühren wären
1,3 aus 15,300 VG
0,8 aus 1.900 VG ggf Kappung
1,2 aus 15.300 TG
1,0 aus 15.300 EG
1,5 aus 1.900 EG ggf. Kappung
P + T
abzüglich der Zahlung aus der PKH
1,3 aus 15,300 VG
0,8 aus 1.900 VG ggf Kappung
1,2 aus 15.300 TG
1,0 aus 15.300 EG
1,5 aus 1.900 EG ggf. Kappung
P + T
abzüglich der Zahlung aus der PKH
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darf mann denn die Werte wirklich addieren, wenn im Beshcluss steht, dass der Streitwert ohne PKH 9.600 ist?
Sorry, wenn ich nerve, aber fehlt in der PKH-Abrechnung denn nicht auch eine 1,5 EG? Oder täusche ich mich?
aber Du hast doch einen Wert mit PKH und einen außerhalb PKH also würde ich es addieren.
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