brauche hilfe bei der Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#11

25.10.2007, 11:08

Janin, ich habe das mit 0,8 VG nicht ganz verstanden...
0,8 vg aus 7.600,00 € bzw. die differenz zwischen 5.700,00 € und 7.600,00 € dazu bräuchte ich aber das urteil bzw. protokoll.
Worauf kommt es an?

1,2 tg aus beiden obigen streitwerten - zwei mal berechnen?

1,0 eg aus der 0,8 gebühr-streitwert- hab ich auch nich begriffen. Aus welchem Streitwert? Sorry, aber es ist neu für mich... :oops:
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#12

25.10.2007, 11:18

Wahlanwaltsgebühren wären
1,3 aus 15,300 VG
0,8 aus 1.900 VG ggf Kappung
1,2 aus 15.300 TG
1,0 aus 15.300 EG
1,5 aus 1.900 EG ggf. Kappung
P + T
abzüglich der Zahlung aus der PKH
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#13

25.10.2007, 11:30

darf mann denn die Werte wirklich addieren, wenn im Beshcluss steht, dass der Streitwert ohne PKH 9.600 ist?
samara
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#14

25.10.2007, 11:45

Sorry, wenn ich nerve, aber fehlt in der PKH-Abrechnung denn nicht auch eine 1,5 EG? Oder täusche ich mich?
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#15

25.10.2007, 11:56

aber Du hast doch einen Wert mit PKH und einen außerhalb PKH also würde ich es addieren.
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