Gebührenabrechnung bei Abrechnung nach Qoutenvorrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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*Aniri*
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#1

15.11.2012, 11:34

Hallo, habe irgendwie den Faden verloren bzw. stehe auf dem Schlauch...
Hoffe auf Eure Hilfe.

Habe eine Verkehrsunfallangelegenheit nach dem Quotenvorrecht gegenüber gegn Haftpflicht und Kasko der Mandantin zu je 50% abgerechnet.
Gesamtschaden: 3.443,62 €; Zhlgen sind durch die gegn Vers. iHv 1.721,81 € und durch die Kasko iHv 1.709,03 € erfolgt.

Kann ich die RA-Gebühren nun einmal gegenüber der gegn Vers nach einem GW iHv 1.721,81 € und gleichzeitig gegenüber der Kasko nach einem GW iHv 1.709,03 € abrechnen???
Es handelt sich ja eigentlich um zwei verschiedene Angelegenheiten, oder?
Oder müsste ich nach dem Gesamtstreitwert iHv 3.443,62 € gegenüber der gegn Vers abrechnen, da es sich um Folgeschäden aus dem Unfall handelt?

Vielen Dank im Voraus.


VLG
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#2

15.11.2012, 11:40

Die eigene Kasko muß keine Gebühren übernehmen. Entweder über die RSV oder den Mandante abrechnen, also 1.721,81 € gegenüber der gegn. HV und den Rest wie vor.
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#3

20.11.2012, 10:22

Vielen Dank für Deine Antwort; aber muss denn dann nicht auch die gegn Vers die RA-Geb aus dem Kasko-Mandat übernehmen?? Folgeschaden aus VU?

Im Voraus besten Dank für Eure Antworten / Ideen...
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#4

20.11.2012, 12:24

Die gegnerische HPV hat mit dem Kaskoschaden nichts zu tun. Hat JSanny doch geschrieben und damit hat sie auch Recht. Der Kaskoschaden ist eine separate Angelegenheit. Den sollte normalerweise Euer Mandant mit seiner Versicherung selbst abrechnen. Macht er das nicht, so entsteht hierfür eine Gebühr, die nichts mit dem Schadensersatzanspruch der Gegenseite zu tun hat. Also...genau wie JSanny schrieb....Abrechnung über RSV oder Mandant.
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#5

19.11.2014, 13:21

Ich muss mich mal hier anschließen:

Wir haben einen Verkehrsunfall, wo die Mandanten und auch die Gegenseite von einem Verschulden von je 50 % ausgehen. Ein Traktor wurde beschädigt, der gehört dem Sohn alleine und ein Anhänger wurde beschädigt der gehört der GbR (Vater und Sohn).

Muss ich jetzt so gesehen 4 Gebührenabrechnungen machen?

Abrechnung mit gegnerischer Haftpflichterversicherung:
1. GbR-> Gegenstandswert: 50% Reparaturkosten Anhänger + 50% Gutachterkosten
2. Sohn -> Gegenstandswert: 50 % Reparaturkosten Traktor + 50 % Gutachterkosten

und dasselbe dann nochmal gegenüber den Mandanten?

Danke schon mal für eure Hilfe :)
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#6

19.11.2014, 13:22

Oder schreib ich dann den Mandanten (also einmal an GbR und einmal an Sohn) jeweils ne Rechnung über den Gesamtenstreitwert und zieh nur die Zahlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab?
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