Wie muss Kostenrechnung aussehen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
carrymaus
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#1

18.11.2014, 16:23

Hallo Ihr Lieben, folgender Fall:

Scheidungsverfahren ging ans Gericht. Es wurde die ganze Zeit wegen Zugewinn geschrieben außergerichtlich.

Jetzt war Scheidungstermin und es wurde eine Vereinbarung geschlossen:

Wert Scheidung und VA 14.070,00 €
Vereinbarung: 14.500,00 €

Wie rechne ich jetzt mit dem Mandanten ab:

1,3
1,2
1,0

oder fallen hier Gebühren nach 3101 und 1,5 Vergleichsgebühren an??

Ich bin mir total unsicher.

Wie würde Eure Rechnung aussehen??

Vielen lieben Dank im Voraus.
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Liesel
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#2

18.11.2014, 16:27

Wenn Zugewinn nicht anhängig war und die Vereinbarung nur hierzu geschlossen wurde, dann 3101 und 1000 aus dem Wert der Vereinbarung unter Beachtung von 15 III und ggf. Anrechnung der 2300.
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carrymaus
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#3

18.11.2014, 16:29

Zugewinn war nicht anhängig.

Also nach den Werten 14.500 Euro für die Vereinbarung berechne ich die Gebühren 3101 und 1000 oder wie ?
carrymaus
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#4

18.11.2014, 16:30

In der Vereinbarung steht drinne, dass beide damit den Zugewinn als abgegolten sehen.
carrymaus
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#5

18.11.2014, 16:33

Habe jetzt folgendes berechnet:

1,3 nach 14.070,00 €
0,8 nach 14.500,00 € (Obergrenze aus 28570,00 € wurde berücksichtigt)
1,2 nach 14.070,00 €
1,0 nach 14.500,00 €
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#6

18.11.2014, 16:35

Fast richtig!
Die 1,2 bekommst du aus dem Gesamtwert!
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carrymaus
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#7

18.11.2014, 16:36

Ach ja. Vielen Dank. Ich bin auf dem richtigen Weg.
:D
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#8

18.11.2014, 16:40

1,5 EG nach 1000

1,2 TG aus Gesamtwert nur dann, wenn über den Zugewinn auch mit erörtert wurde und nicht nur eine reine Protokollierung erfolgte.
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#9

18.11.2014, 16:41

Was ist mit der 2300?
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#10

18.11.2014, 17:06

2300 fällt nicht an.

1,5 EG aus 1000? Nach welchem Wert.

Wie würde Deine KR aussehen?
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