Hallo Ihr Lieben, folgender Fall:
Scheidungsverfahren ging ans Gericht. Es wurde die ganze Zeit wegen Zugewinn geschrieben außergerichtlich.
Jetzt war Scheidungstermin und es wurde eine Vereinbarung geschlossen:
Wert Scheidung und VA 14.070,00 €
Vereinbarung: 14.500,00 €
Wie rechne ich jetzt mit dem Mandanten ab:
1,3
1,2
1,0
oder fallen hier Gebühren nach 3101 und 1,5 Vergleichsgebühren an??
Ich bin mir total unsicher.
Wie würde Eure Rechnung aussehen??
Vielen lieben Dank im Voraus.
Wie muss Kostenrechnung aussehen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 19.01.2010, 13:47
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Wenn Zugewinn nicht anhängig war und die Vereinbarung nur hierzu geschlossen wurde, dann 3101 und 1000 aus dem Wert der Vereinbarung unter Beachtung von 15 III und ggf. Anrechnung der 2300.
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(UNHEILIG)
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1,5 EG nach 1000
1,2 TG aus Gesamtwert nur dann, wenn über den Zugewinn auch mit erörtert wurde und nicht nur eine reine Protokollierung erfolgte.
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