brauche hilfe bei der Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

25.10.2007, 10:43

Hi! Habe eine arbeitsrechtliche Sache abzurechnen: mit folgenden Streitwerten:

Verfahren, soweit PKH: 5.700
Vergleich, soweit PKH: 7.600
Streitwert außerhalb PKH: 9.600

Wir haben PKH, dann rechne ich gegenüber der Staatskasse:

1,3 VG aus 5.700
1,2 TG aus 5.700
1,0 EG aus 9.600

Richtig? Oder für die Terminsgebühr auch aus 9.600 ? Muss ich hier irgendwas mit der Differenzgebpühr machen? Habe sowas noch nie gemacht! Wäre sehr-sehr-dankbar, wenn mir jemand hier hilft!!!
Janin

#2

25.10.2007, 10:45

würde das ganze ein wenig anders abrechnen:

1,3 vg aus 5.700,00 €
0,8 vg aus 7.600,00 € bzw. die differenz zwischen 5.700,00 € und 7.600,00 € dazu bräuchte ich aber das urteil bzw. protokoll
1,2 tg aus beiden obigen streitwerten
1,0 eg aus der 0,8 gebühr-streitwert
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Smilie
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#3

25.10.2007, 10:45

die PKH wurde doch für den Vergleich in Höhe von 7600 gewährt. Also würde ich 7600 auch für die Einigungsgebühr abrechnen. Die 9600 sind doch nur außerhalb der PKH also gegenüber dem Mandanten abzurechnen wenn ich dich richtig verstanden habe.
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Janin

#4

25.10.2007, 10:45

alle darüber hinaus gehenden beträge mit rs oder mandant abrechnen, wo nicht pkh gewährt wurde.
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#5

25.10.2007, 10:46

@ Janin: es geht doch aber nur um die Abrechung gegenüber der Staatskasse und nicht auch noch gegenüber dem Mandanten?!
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#6

25.10.2007, 10:49

ja war wieder schneller. würde aber so gegenüber der staatskasse abrechnen, wie ich vorgeschlagen habe.
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Strubbel
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#7

25.10.2007, 10:49

@ Smilie: Das stimmt schon, aber sie wollte sicher darauf hinweisen, dass man den Rest nicht vergisst!
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Janin

#8

25.10.2007, 10:50

danke strubbel, lieb von dir :)
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#9

25.10.2007, 10:50

@ Strubbel: ach so, na dann ist ja alles klar :-)
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samara
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#10

25.10.2007, 11:04

Und wie würde dann die Abrechnung gegenüber dem MA ausshenen? Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!
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