Guten morgen Allerseits,
mir liegt nun eine Akte auf dem Tisch aus 2009, die ich abrechnen soll.
Unser Mandant ist pflegbedürftig und wollte dass sein Adoptivsohn aus der Ukraine kommt und ihn pflegt. Wir haben Schriftwechsel mit dem Landkreis und die Deutsche Botschaft in Kiev geführt. Chef führte auch eine ausführliche Besprechung beim Landratsamt.
Nach etlichen Schriftwechsel wurde die Erteilung abgelehnt.
Nun darf ich die Sache abrechnen, und ich weiß nicht so genau, ob es für solche Angelegenheiten besondere §§ gibt.
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.
Gruß