Abrechnung Erteilung eines Aufenthaltsvisums für Adoptivsohn

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
JanineMo
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 74
Registriert: 25.03.2013, 14:01
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

20.10.2014, 09:24

Guten morgen Allerseits,

mir liegt nun eine Akte auf dem Tisch aus 2009, die ich abrechnen soll.

Unser Mandant ist pflegbedürftig und wollte dass sein Adoptivsohn aus der Ukraine kommt und ihn pflegt. Wir haben Schriftwechsel mit dem Landkreis und die Deutsche Botschaft in Kiev geführt. Chef führte auch eine ausführliche Besprechung beim Landratsamt.

Nach etlichen Schriftwechsel wurde die Erteilung abgelehnt.

Nun darf ich die Sache abrechnen, und ich weiß nicht so genau, ob es für solche Angelegenheiten besondere §§ gibt.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.

Gruß
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

20.10.2014, 10:35

Das gehört zum Ausländerrecht = Regelstreitwert 5.000,00 €.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten