Terminsgebühr 1,2 oder 0,5?

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NORTHERN DINO
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#21

23.10.2007, 19:51

Ist ja anscheinend vonnöten, denn nicht einmal der oben angepinnte "Fred" von Andreas scheint in ausreichender Weise sichtbar zu sein. Ich lasse hier doch keine unrichtigen Aussagen unkommentiert stehen. Da wir das Thema nun schon diverse Male durch hatten, nerven diese Falschaussagen noch viel mehr. Also wird im Interesse aller korrigiert und auf den Fred von Andreas verlinkt. Ist doch kein Problem, oder? :wink:
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Yasmin
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#22

23.10.2007, 19:53

m. E. 0,5
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Pepsi
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#23

24.10.2007, 09:03

hey, ich wollte dir nur beistehen :-/ ich spielte auf einen Beitrag an, wo du gesagt hast "ich erwähne das jetzt nicht mehr, dass..." ;-)
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#24

24.10.2007, 10:31

Dann hoffen wir mal, dass die Sammelthreads auch endlich mehr beachtet werden... :wink:
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Smilie
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#25

24.10.2007, 10:37

Bin auch für eine 0,5er - schließlich fand doch ein Termin statt zu dem die Gegenseite nicht erschienen ist und das VU beantragt wurde.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
blackswan

#26

09.06.2008, 11:24

Ersteinmal allen einen guten Wochenstart :D

Also haben hier VU, Gegenseite ist nicht erschienen, im Termin wurde über den Streitwert erörtert.

Kann doch hier auch nur 0,5 abrechnen?

Bin mir aber gerarde etwas unsicher, weil z. B. bei Erörterung über die Schlüssigkeit eine 1,2 abgerechnet werden kann. :wirr
blackswan

#27

09.06.2008, 14:55

:schieb

keiner eine Idee? *liebguck*
jenniver
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#28

09.06.2008, 15:00

Wenn die Sach- und Rechtslage mit dem Gericht erörtert wurde, gibts eine 1,2 Gebühr für den anwesenden RA.
rosa

#29

09.06.2008, 15:25

Sach- und Rechtslage
wurde es aber nicht wenn nur über den streitwert erörtert wurde m.e.
jenniver
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#30

09.06.2008, 15:34

Ich denke schon. Aber ich weiß nicht, was gemeint ist mit, "über den Streitwert erörtert"

@blackswan: Gibt denn das Sitzungsprotokoll nichts konkreteres her?
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