Parteikosten im Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.09.2014, 16:57

Hallo ihr Wissenden,

stimmt es, dass ich Parteikosten (Fahrtkosten zu diversen Sachverständigen-Terminen) im Sozialrecht nicht im KFA geltend machen kann?

Vielen Dank schon mal.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

04.09.2014, 17:16

Ich glaub mich dunkel daran zu erinnern, dass das leider so ist, bin aber nicht mehr in der Kanzlei, um das nachzusehen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

04.09.2014, 17:27

Ist korrekt. Diese werden von der Staatskasse erstattet. Antragsfrist 3 Monate.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

04.09.2014, 17:36

...und die Anwaltskosten des Klägers bei einem Anerkenntnis der Beklagten?

Heißt das, dass ich im sozialgerichtlichen Verfahren keinen KFA stelle? Dann müsste der Mandant - trotz Anerkenntnis der Gegenseite - auf der SB bei der RS sitzen bleiben???

:thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

04.09.2014, 17:56

Bei einer entsprechenden KGE muß die Gegenseite selbstverständlich die RA-Gebühren bezahlen - daher auch KFA. In den KFA können auch die Parteiauslagen für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen mit aufgenommen werden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#6

04.09.2014, 17:57

Doch, du kannst die Anwaltskosten anmelden - ich mache es allerdings auch oft erstmal so, dass ich bei einem Anerkenntnis der anerkennenden Behörde einfach eine REchnung schicke, damit die die zahlen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

04.09.2014, 18:38

Hallo Liesel und Sansibar: Darf ich Euch eine PN schicken ?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

04.09.2014, 20:06

Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#9

05.09.2014, 07:41

Klar
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Antworten