Hallo ihr Wissenden,
stimmt es, dass ich Parteikosten (Fahrtkosten zu diversen Sachverständigen-Terminen) im Sozialrecht nicht im KFA geltend machen kann?
Vielen Dank schon mal.
Parteikosten im Sozialrecht
- Rumpelstilzchen
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Ich glaub mich dunkel daran zu erinnern, dass das leider so ist, bin aber nicht mehr in der Kanzlei, um das nachzusehen.
Grüße - sansibar
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- Liesel
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Ist korrekt. Diese werden von der Staatskasse erstattet. Antragsfrist 3 Monate.
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...und die Anwaltskosten des Klägers bei einem Anerkenntnis der Beklagten?
Heißt das, dass ich im sozialgerichtlichen Verfahren keinen KFA stelle? Dann müsste der Mandant - trotz Anerkenntnis der Gegenseite - auf der SB bei der RS sitzen bleiben???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Bei einer entsprechenden KGE muß die Gegenseite selbstverständlich die RA-Gebühren bezahlen - daher auch KFA. In den KFA können auch die Parteiauslagen für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen mit aufgenommen werden.
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Doch, du kannst die Anwaltskosten anmelden - ich mache es allerdings auch oft erstmal so, dass ich bei einem Anerkenntnis der anerkennenden Behörde einfach eine REchnung schicke, damit die die zahlen.
Grüße - sansibar
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Hallo Liesel und Sansibar: Darf ich Euch eine PN schicken ?