Gebührenerhöhung bei PKH ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

29.08.2014, 09:09

Guten Morgen,
toll wäre es, wenn mir jemand meine Frage beantworten würde.

Wir vertreten vier Personen in einem zivilen Rechtsstreit.
Beklagte Ziff. 1 - 3 haben PKH. Beklagter Ziff. 4 nicht.

Nun die Fragen:

Mein Programm (RA-Micro) will bei der 3100 nicht wissen, wieviele Personen wir vertreten. Gibt es beim PKH-Verfahren denn keine Erhöhung?

Falls es doch eine Erhöhung gibt, wie muss ich dann die Anrechnung machen, da wir im Beratungshilfeverfahren nur für 2 Mandanten Beratungshilfe haben, für die zwei anderen nicht.

Beim Beklagten Ziff. 4, der ja keine PKH hat, würde ich so verfahren, dass ich zunächst mal die Kosten zusammen stelle, die entstanden wären, wenn wir nur ihn alleine vertreten hätten. Davon ziehe ich dann die PKH-Gebühren ab und der Rest muss er bezahlen. Stimmt doch so? Oder?

Die Beratungshilfegebühren sind auch noch nicht abgerechnet. Kann ich hier genau so verfahren, also sehen, welche Gebühren für die Mandanten entstanden sind, die keine Beratungshilfe haben . Ich verstehe das alles nicht. Uns das am frühen morgen und am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub
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