ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
In einer Arbeitsrechtssache haben wir vor dem Arbeitsgericht aufgrund unserer Feststellungsklage mit der Gegenseite im Termin einen Teilvergleich errungen (Arbeitsverhältnis nicht beendet). In unserer Klage wurde als 2. Pkt. die hilfsweise Verpflichtung (bei Obsiegen zu 1.) beantragt, unsere Mandantin weiterzubeschäftigen.
Im Verhandlungsprotokoll ist der Teil-Vergleich enthalten mit dem Zusatz, dass der Feststellungsantrag zu 1. damit erledigt ist.
Eine Entscheidung ergeht nach Ende des Sitzungstages.
Das Gericht hat daraufhin ein Urteil erlassen, wonach festgestellt wird, dass das AV nicht beendet ist und die Beklagte unsere Mandantin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigen muss.
Kostenquotelung und Streitwertfestsetzung 4000,00 Euro.
Da unsere Mandantin Pkh erhalten hat, habe ich fleißig abgerechnet:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
alles über 4.000,00 Euro.
Nun bekomme ich vom Gericht Post, wonach es meint, dass hier keine Einigungsgebühr angefallen sei, da das Verfahren mit einem Urteil geendet hat.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Was nun? Steht uns wirklich die Einigungsgebühr nicht zu? Hab ich was verpasst? Ich habe auch schon den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gewälzt, aber nichts gefunden (vielleicht hatte ich aber auch meine Brille nicht af).
Jedenfalls wäre ich für Eure Gedanken sehr dankbar.
Viele Grüsse
farbenseele