Kostenausgleichsantrag gegen Freistaat Sachsen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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carolin_stoll
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#1

26.08.2014, 11:52

Hallo,

ich hab gleich noch eine Frage...

Wir haben den Freistaat zur Zahlung verklagt. Gegen das Urteil haben wir dann Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren haben sich die Parteien verglichen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens musste der Freistaat 2/3 zahlen und unser Mandant 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, ebenso die Kosten des Vergleichs.

Jetzt hab ich Kostenausgleicher gemacht und beantragt, auch noch die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren zu berücksichtigen. Nun teilt mir das Gericht mit, dass ich meinen Antrag zurücknehmen soll, da der Freistaat kostenbefreit ist.

Dass kann doch aber nicht sein, dass unser Mandant jetzt auf den Gerichtskosten sitzen bleibt. Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank
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Anahid
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#2

26.08.2014, 12:27

Soweit mir bekannt, musst Du praktisch selbst den Kostenerstattungsanspruch errechnen und dann die Beklagte zur Zahlung auffordern.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
carolin_stoll
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#3

26.08.2014, 13:02

Ohne einen Beschluss des Gerichts?
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#4

26.08.2014, 13:22

Du musst zunächst mal prüfen, ob Euch durch die Landesjustizkasse die Gerichtskosten nicht mit erstattet hat. Ich verklage oft den Freistaat Bayern. Durch die Landesjustizkasse Bamberg werden mir im Vergleichsfall dann immer 2,5 Gerichtsgebühren erstattet.
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carolin_stoll
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#5

26.08.2014, 13:37

Also die LJK hat mir nur meinen überschüssigen Teil erstattet. Da ist nichts mehr dabei.
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