Gegenstandswert für Eheaufhebungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabrina_1985
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#1

23.10.2007, 14:00

Hallo zusammen!

Weiß jemand von Euch was für ein Gegenstandswert für ein Eheaufhebungsverfahren anzusetzen ist? Gibt es da auch einen Pauschalwert vielleicht 2.000,00 € oder 3.000,00 €. Finde im Gesetz nichts, vielleicht hat jemand den passenden §

Kann mir jemand weiterhelfen? :!:
eve

#2

23.10.2007, 14:05

Guckst Du in § 48 Abs. 3 GKG
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Sabrina_1985
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#3

23.10.2007, 14:19

ah super dankeschön

:thx
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