Der Fall:
der RA ist beauftragt, 1.212,37 Euro Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Mietwagen geltend zu machen. Er musste mit dem Mandanten die Sach- und Rechtslage eine stunde lang erörtern, ein Schreiben an die Versicherung fertigen, einen Kostebvoranschlag einholen, prüfen auf welcher grundlage der schadensersatzanspruch des klägers abgerechnet werden sollte und hatte auch zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Haftung des Mandanten in Betracht kam und inwieweit Ersatzansprüche hinsichtlich des angemieteten Autos in Betracht kamen. PTP pauschal.
Gebührenvereinbarung gem § 10 RVG
GW: 1.212,37 Euro
1,5 ... 157,50 Euro
PTP, Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Zwischensumme 177,50 Euro
19 % USt. Nr. 7008 VV 33,73 Euro
rechnungsbetrag 211,23 Euro
Kann mir jemand erklären welche gebühr das ist??
Bin erst im 1 Lj und hatte bislang nur die Gebühren Nr. 2100,2300,2302 VV
ist es vielleicht die 2300 VV, aber warum dann 1,5, wie kann ich das aus dem fall heraus lesen ??
Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte !!!!!!!!
VIELEN DANK
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