Hallöchen!
Sitze hier mal wieder über einer Abrechnung in Strafsachen. Nun habe ich hier den Fall, dass Anklage zunächst vor dem AG ABC erhoben wurde. Nach einigen Monaten teilte uns das AG ABC mit, dass die StA die Anklage zurückgenommen hat.
Wieder einige Monate später erhebt die StA in derselben Sache erneut Anklage - dieses Mal vor dem AG XYZ.
Meine Frage: Fallen die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr dann zwei mal an oder dennoch nur einmal?
Sorry, so einen Fall hatte ich leider noch nicht.
im Voraus für eure Antworten!
Anklagerücknahme, dann erneut Anklageerhebung
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Ich glaube die h.M. geht davon aus, dass es dieselbe Sache im Sinne des §15 Abs.2 ist und die VG nur einmal entsteht (GG sowieso, einarbeiten kann man sich nur einmal). Es gibt allerdings eine Entscheidung des LG Duisburg in der Burhoff-Datenbank, die von 2 Angelegenheiten ausgeht.
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