Hallo ihr Lieben,
ich brauche noch einmal Hilfe:
Im Mai 2013 haben wir für Pt. Scheidung mit Zwangsverbund Versorgungsausgleich eingereicht. Im Mai 2014 war Termin. Die Ehe wurde geschieden. Über den Versorgungsausgleich wurde verhandelt, da der Gegner beantragt hat, diesen auszuschließen. Es wurde daher beschlossen, den Versorgungsausgleich abzutrennen.
Streitwert: Schd. 4.500,00 € + VA 2.250,00 €.
Hier habe ich die Werte zusammengerechnet und daraus die Verfahrens- und Terminsgebühr abgerechnet. So weit, so gut.
Nun erhalten wir nach beiderseitigem Vortrag den Beschluss, wonach der VA durchgeführt wird.
Streitwert 1.350,00 €.
Ich habe es so gelernt, dass abgetrennte Verfahren so abgerechnet werden, als wenn sie im Verbund geblieben wären.
Muss ich jetzt eine neue Gesamtrechnung mit geringerem VA-Wert stellen?
Vielen Dank im Voraus
Versorgungsausgleich nach Abtrennung abrechnen
- Anahid
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Wenn der VA-Wert jetzt niedriger ist, musst Du neu abrechnen.
Guck mal hier. Da hat Adora Belle schonmal erklärt, wie man das berechnet, auch wenn da der Wert jetzt höher festgesetzt war als vorher. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... t#p1394491
Guck mal hier. Da hat Adora Belle schonmal erklärt, wie man das berechnet, auch wenn da der Wert jetzt höher festgesetzt war als vorher. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... t#p1394491
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- Adora Belle
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Das ist aber hier eine unechte Abtrennung. Es wurde nix wiederaufgenommen, sondern nur wegen Vorabscheidung abgetrennt. Der VA ist "Restverbund". Da dürfte eher dieser Thread zutreffen.
-
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@ Anahid: Danke für Deine Antwort.
Ich habe das jetzt mal genau so gemacht und habe letztlich einen Betrag von -€117,21 raus.
Kann das sein und muss ich ein Guthaben an Partei auskehren? Das kann doch eigentlich auch nicht sein, oder?
LG
Ich habe das jetzt mal genau so gemacht und habe letztlich einen Betrag von -€117,21 raus.
Kann das sein und muss ich ein Guthaben an Partei auskehren? Das kann doch eigentlich auch nicht sein, oder?
LG
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Einmal angefallene Gebühren fallen nicht wieder weg. Wenn das keine vorläufige Festsetzung war, dann kannst Du entweder die erste Abrechnung so lassen, oder Scheidung und VA getrennt abrechnen.
- rena
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Huhu,
also ich blicke mit dieser echten und unechten Abtrennung nicht so richtig durch.
Bei uns wurde 2012 die Ehe geschieden und der VA abgetrennt gem. § 140 FamFG, weil die Versorungsträger noch nicht berechnen konnten zu dem Zeitpunkt. Jetzt wurde ausgeglichen und Streitwerte festgesetzt.
Ist das jetzt eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit der VA oder weiterhin Folgesache???
Wir haben noch keinerlei VKH abgerechnet.
also ich blicke mit dieser echten und unechten Abtrennung nicht so richtig durch.
Bei uns wurde 2012 die Ehe geschieden und der VA abgetrennt gem. § 140 FamFG, weil die Versorungsträger noch nicht berechnen konnten zu dem Zeitpunkt. Jetzt wurde ausgeglichen und Streitwerte festgesetzt.
Ist das jetzt eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit der VA oder weiterhin Folgesache???
Wir haben noch keinerlei VKH abgerechnet.