Beratung abrechnen mit REVE

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rosa

#1

22.10.2007, 14:24

hallo ihr lieben,

man möge es nicht glauben aber ich hatte wirklich noch NIE seit dem die beratungsgebühr abgeschafft wurde einen mandanten mit einer rechtsschutzversicherung bei dem die sache nicht in die geschäftsgebühr ging. so jetzt steh ich vor dem problem: wie rechne ich eine erfolgte beratung mit der reve ab??? die bewilligen ja bestimmt nicht jedes stundenhonorar, wie wird das gemacht??

oh man bestimmt ne komische frage für viele die das ständig tun :(
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Schlaubi wieder da
Forenfachkraft
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Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
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#2

22.10.2007, 14:34

Nr. 2100: 0,1 - 1,0; für Erstberatungsgespräch bei Verbrauchern max. 190 €
Ich orientiere mich immer noch am alten Gesetz
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
rosa

#3

22.10.2007, 14:37

echt? das geht noch?so rechnest du mit der reve ab? mmmh das wär ja easy dann....
Gast

#4

22.10.2007, 14:43

Mach ich auch, stimme Schlaubi da zu. Stundenhonorar wirst du da vergeseen können, die rechnen ja nach Gesetz ab, ist am billigsten hihi
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