Verweisung vom Amtsgericht zum Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kölnerin18011981
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#1

12.07.2014, 18:15

So ich bin es mal wieder. Ich habe mir gestern noch die besagte Akte vorgenommen, in der zuletzt das Verfahren jetzt beim ArbG ist. Die Kollegin hat das Verfahren vor dem AG abgerechnet, wobei auch dort schon zwei Versäumnisurteile vorliegen. Deshalb auch die 1,2 Terminsgebühr. Weil das AG davon ausgegangen ist, dass unser Mdt. der Arbeitgeber der Beklagten ist, wurde das Verfahren vom AG an das ArbG abgegeben. Er ist Abteilungsleiter. Der Stand der Dinge ist, dass die Beklagte beide Termine nicht wahrgenommen hat, also wieder 2 Versäumnisurteile, wie sieht es aus mit der Verfahrensgebühr, kann ich diese mit abrechnen, oder steht diese Gebühr der Chefin nicht mehr zu? Für die beiden Versäumnisurteile bekommt die Chefin die 1,2 Terminsgebühr.
Ulili
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#2

13.07.2014, 11:54

Hallo,

ich sehe das so - allerdings immer unter Vorbehalt ...

Wenn ein Verfahren an ein anderes Gericht abgegeben wird (§ 20 RVG), ist es ein gebührenrechtlicher Rechtszug. Das bedeutet, dass nur eine Rechnung erstellt werden kann, der RA erhält seine Gebühren nur einmal. Ist die VG einmal entstanden, entsteht sie nicht noch einmal erneut.

Bezüglich der 1,2 TG für das VU verhält es sich so, das eh immer nur maximal eine 1, 2 TG in Rechnung gestellt werden kann. Alles andere wird von der 1,2 Gebühr grschluckt.
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