Ich frage mich schon den ganzen Tag folgendes:
Wenn ich eine Sache habe, in der ich zB mehrere Tätigkeiten abrechne gegenüber der RSV des Mandanten (zB separat außergerichtlich, dann separat Klageverfahren, dann möglicherweise anschließend noch die ZV), zahlt der Mandant für alles - also die ganzen Tätigkeiten insgesamt die SB oder jeweils einzeln, zB wenn wir zunächst außergerichtlich eine Deckungszusage erteilt bekommen, die SB, dann noch mal Deckungszusage für das Klageverfahren, wieder die SB..?? Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine!
SB wie oft?
Gut, dann speziell mal zum Thema Arbeitsrecht:
Wir gehen gegen Abmahnungen vor - 1 Auftrag
wir sollen ferner ausstehende Gehälter einklagen... - 1 Auftrag
Derselbe Gegner..
Immer noch ein und dieselbe Angelegenheit, obwohl wir inter natürlich 2 draus machen?
Wir gehen gegen Abmahnungen vor - 1 Auftrag
wir sollen ferner ausstehende Gehälter einklagen... - 1 Auftrag
Derselbe Gegner..
Immer noch ein und dieselbe Angelegenheit, obwohl wir inter natürlich 2 draus machen?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Macht ihr das nicht in einer Klage oder einem Anschreiben? Bei den Abmahnungen gab es glaub ich auch Probleme mit der RV. Habe da so was im Kopf, weiß es jetzt aber nicht mehr genau. Aber die werden wohl meckern, weil ja dann auch sicher 2 x außergerichtlich bzw. Verfahren abgerechnet wird. Die kommen doch dann immer mit der berühmten Schadensminderungspflicht.
Wenn ihr das alles in einer Klage macht, dann 1 Auftrag.
Wenn das zwei Verfahren vor dem ArbG sind, dann 2 Aufträge
Wenn das zwei Verfahren vor dem ArbG sind, dann 2 Aufträge
Und somit auch wieder 2mal die SB!? Irgendwie find ich das komisch - ihr nicht auch???
Also etwas schwierig. Ich meine es sind intern zwei Angelegenheiten ja, aber ich denke das es auch gegenüber dem Mandanten zwei Angelegenheiten sind, die auch separat abgerechnet werden könnten, denn wenn die Abmahnungen sich im außergerichtlichen von selbst erledigen und die Gehälter eingeklagt werden, ist ja die Streitwertfrage schon anders. Oder jemand anderer Meinung?