SB wie oft?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#1

22.10.2007, 13:34

Ich frage mich schon den ganzen Tag folgendes:

Wenn ich eine Sache habe, in der ich zB mehrere Tätigkeiten abrechne gegenüber der RSV des Mandanten (zB separat außergerichtlich, dann separat Klageverfahren, dann möglicherweise anschließend noch die ZV), zahlt der Mandant für alles - also die ganzen Tätigkeiten insgesamt die SB oder jeweils einzeln, zB wenn wir zunächst außergerichtlich eine Deckungszusage erteilt bekommen, die SB, dann noch mal Deckungszusage für das Klageverfahren, wieder die SB..?? Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine!
MarinaS.
Forenfachkraft
Beiträge: 221
Registriert: 13.08.2007, 15:08

#2

22.10.2007, 13:36

Solange alles eine Sache ist, wird die SB nur einmal fällig.
Gruß
Eure Marina
Sonja78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 10.10.2007, 08:28
Wohnort: Herdecke

#3

22.10.2007, 13:36

Nach meiner Erfahrung in derselben Angelegenheit nur 1 x! Für außergerichtliche Tätigkeit, für nachfolgende gerichtliche Tätigkeit und evtl. ZV-Maßnahmen.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

22.10.2007, 13:37

Nur einmal, wenn es immer die selbe Sache ist.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#5

22.10.2007, 13:40

nur einmal. Die RSV haben das bei der ZV z. B. nie nochmal extra abgezogen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
StineP

#6

22.10.2007, 13:41

Gut, dann speziell mal zum Thema Arbeitsrecht:

Wir gehen gegen Abmahnungen vor - 1 Auftrag

wir sollen ferner ausstehende Gehälter einklagen... - 1 Auftrag

Derselbe Gegner..

Immer noch ein und dieselbe Angelegenheit, obwohl wir inter natürlich 2 draus machen?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

22.10.2007, 13:44

Macht ihr das nicht in einer Klage oder einem Anschreiben? Bei den Abmahnungen gab es glaub ich auch Probleme mit der RV. Habe da so was im Kopf, weiß es jetzt aber nicht mehr genau. Aber die werden wohl meckern, weil ja dann auch sicher 2 x außergerichtlich bzw. Verfahren abgerechnet wird. Die kommen doch dann immer mit der berühmten Schadensminderungspflicht.
Bärchen

#8

22.10.2007, 13:44

Wenn ihr das alles in einer Klage macht, dann 1 Auftrag.

Wenn das zwei Verfahren vor dem ArbG sind, dann 2 Aufträge
StineP

#9

22.10.2007, 13:47

Und somit auch wieder 2mal die SB!? Irgendwie find ich das komisch - ihr nicht auch???
Annie29

#10

22.10.2007, 13:50

Also etwas schwierig. Ich meine es sind intern zwei Angelegenheiten ja, aber ich denke das es auch gegenüber dem Mandanten zwei Angelegenheiten sind, die auch separat abgerechnet werden könnten, denn wenn die Abmahnungen sich im außergerichtlichen von selbst erledigen und die Gehälter eingeklagt werden, ist ja die Streitwertfrage schon anders. Oder jemand anderer Meinung?
Antworten