Hallo, ich hätte da ein kleines Problem. Fiktive Fallkonstellation: Die Klägerseite reicht am 02.06. Klage über 8000,- € ein. Unsere Mandantschaft zahlt am 18.06. einen Betrag von 3.000,- € und überlässt uns zwei Tage später die Unterlagen zwecks Klageabweisung. Wir bestellen uns am 14.06. und beantragen Klageabweisung. Mit Schriftsatz vom 18.06. erklärt die Gegenseite den Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 3000,- € erledigt.
Das Gericht setzt nun den Streitwert auf 8.000,- vom 02.06. bis 20.06. (Eingang Erledigungserklärung bei Gericht fest) , ab 21.06. auf 5.000,- €. Was ja auch in Prinzip richtig ist. Die Frage ist jetzt, der Gegenstand unserer Mandantschaft betrug bei Beauftragung ja nur noch 5.000,- €. Rechne ich dann eine 1,3 Gebühr aus 5.000,- € ab.
Danke schon mal für eure Unterstützung
Zahlung der Beklagten vor Rechtshängigkeit, Streitwert
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ups. das war natürlich ein Fehler
Die Mandantschaft hat zuerst bezahlt und uns dann zwei tage später die unterlagen überlassen, wir haben uns dann erst bestellt, hiernach hat die Gegenseite für erledigt erklärt...
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Die Mandantschaft hat zuerst bezahlt und uns dann zwei tage später die unterlagen überlassen, wir haben uns dann erst bestellt, hiernach hat die Gegenseite für erledigt erklärt...
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ich gebe mal die richtigen Daten bekannt, damit kann ja keiner was anfangen, ist dann wohl leichter
Klage: 10.12.2013
Zahlung der Partei 03.01.2014
Überlassung der Unterlagen sowie Bestellung 07.01.2014
Klageerwiderung: 27.01.2014
Erledigt Erklärung 24.01.2014
Klage: 10.12.2013
Zahlung der Partei 03.01.2014
Überlassung der Unterlagen sowie Bestellung 07.01.2014
Klageerwiderung: 27.01.2014
Erledigt Erklärung 24.01.2014
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Ja, die 8.000 Euro spielen nur auf der Gegenseite bei den Kosten eine Rolle, bei euch gehts allein um die 5.000 Euro, wuerde ich sagen.