Abrechnung mit BGH Beteiligung ---Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MathiasSchacht
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#1

02.06.2014, 11:19

Hallo Zusammen,

das hatte ich bis lang noch nie. Hat jmd schonmal I. + II. Instanz mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH abgerechnet?

Ich soll jetzt die Endabrechnung machen, I.+ II. Instanz ok aber wie rechne ich das Nichtzulassungsverfahren vor dem BGH ab (RE von BGH Anwalt liegt vor). :oops:

Bräuchte dringend Hilfe :oops: :oops:
mrsgoalkeeper
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#2

02.06.2014, 11:37

Was hier für Azubis gilt, gilt für Rechtsfachwirte erst recht :wink:

Wie wäre es denn mal mit einem Vorschlag? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Du als Rechtsfachwirt so gar keine Ahnung hast, wie es geht. :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
MathiasSchacht
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#3

02.06.2014, 11:55

Ich habe mich auf die 3504 VV RVG gestürzt. Ist das korrekt?

Also die normalen Gebühren für die beiden Instanzen und dann die 3504 zusätzlich

PS noch zur Erklärung: ich arbeite wieder nach über 4 Jahren totaler Abstinenz als Rechtsfachwirt. Da ist im RVG einiges auf der Streck geblieben :oops:
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#4

02.06.2014, 12:07

Oder habe ich mich da jetzt verlaufen?

I. Instanz
LG
Verfahrensgeb, Terminsgeb.Post+Telefon => Klage verloren
II. Instanz
OLG
Verfahrensgeb, Terminsgeb. Post+Telefon =>Berufung zurückgewiesen
(Anrechnung nicht vergessen)
3504 Beschwerde Nichtzulassung

Will mich hier jetzt nicht der absoluten Dämlichkeite preisgeben. :oops:
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