ich habe hier einen Finanzrechtsstreit, den wir gewonnen haben und das Finanzamt zur Kostentragung verpflichtet wurde.
Haben dann Vorverfahren und Gerichtsverfahren mittels Kostenfestsetzungsantrag berechnet.
1. Außergerichtlich fand eine Besprechung beim Finanzamt statt, wo noch kein Klageauftrag vorlag.
Ich hatte eine 1,2 TG beim Vorverfahren mit abgerechnet, was wohl nach nochmaliger Prüfung falsch ist.
Das Finanzamt schreibt:"Mit Einführung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. RVG´s gehen nunmehr Besprechungen und Beweiserhebungen im Vorverfahren im Rahmensatz der Geschäftsgebühr unter. Die Erhebung der Terminsgebühr ist daher nicht mehr möglich".
Ich habe gelesen, dass diese nicht im Vorverfahren abgerechnet werden darf und nur die Geschäftsgebühr erhöht wird.
Um wieviel % kann ich diese denn erhöhen ? Ich würde dann meinen Kostenfestsetzungsantrag einfach abändern und die GG erhöhen.
2. Hat jemand Erfahrungen mit der Streitwertberechnung in Finanzrechtssachen?
Es geht um einen Einkommensteuerbescheid. Habe Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag zu Grunde gelegt.
Finanzamt sagt nur Einkommensteuer....
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
LG