Widerspruch Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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neravana
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#1

06.05.2014, 15:01

Hallo Ihr Lieben, haltet mich für verrückt, aber ich blick grad etwas nicht...

Wir haben vor knapp einem Jahr Widerspruch gegen einen MB eingelegt, alles schön und gut, ich will das jetzt in der Rechnung einbringen und nach 3307 VV RVG abrechnen. Nur welchen Wert nehme ich jetzt!? Nehme ich den Wert, der auf dem Widerspruch, über dem Az. des Gerichts, angegeben ist oder den Betrag, der im MB als Gesamtsumme angegeben ist? Mir ist so, als müsste man die Verfahrenskosten und die Nebenforderung rauslassen, aber da wir das so gut wie gar nicht hier machen und der letzte Widerspruch schon recht lange zurück liegt, will ich einfach auf Nummer sicher gehen :oops:

Sry, für die Frage und danke für Eure Antworten!

LG, Julia
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Liesel
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#2

06.05.2014, 15:12

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