Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ReNo1309
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#11

15.07.2010, 17:07

Haben schon mit einem Rechtspfleger telefoniert. Also es ist so, dass der Betrag zwar nicht an die Staatskasse zurückgezahlt werden muss, aber bei der Kostenrechnung an unsere Mandantin abgezogen werden muss.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#12

15.07.2010, 17:11

Ah, gut zu wissen, so hab ich auch gleich wieder was dazu gelernt. Ist mir nämlich neu, hier in Hannover hab ichs mal anders gehört irgendwann, ist aber auch schon lange her.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#13

05.05.2014, 16:12

ich habe hier genau das gleiche problem. wir hatten ein beratungsgespräch, die mandantin hatte einen beratungshilfeschein. sie hat bei uns 15 € bezahlt und wir haben 41,65 € von der stattskasse bekommen. nach der beratung haben wir uns gegenüber der polizei angezeigt (mandantin hatte eine vorladung) und haben mitgeteilt, dass sie zum termin nicht erscheint und gegenüber der staatsanwaltschaft akteneinsicht beantragt. die akte haben wir von der staatsanwaltschaft bekommen. das verfahren wurde mittlerweile eingestellt. ich würde im normalfall meine grundgebühr 4100 und die vorverfahrensgebühr 4104 + p/t + ust gegenüber der mandantin abrechnen. chefin meint jetzt, ich muss die 15 € anrechnen und die 41,65 € von der staatskasse. ich steht auf dem schlauch :(
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