Abrechnung Verwaltungssache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ThomasT
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#1

11.04.2014, 09:18

Guten Morgen,

ich sitze über einer Abrechnung einer bzw. von zwei Verwaltungsrechtssachen, die mittels Mediationsverfahren zum Abschluss gebracht worden sind und ja genau - ich brauche Eure Hilfe :)

Meine erste Idee ist, beide Verfahren separat abzurechnen. Also 2x

1,3 VG VV Nr. 3100
1,2 TG VV Nr. 3104
1,0 EG VV Nr. 1000, 1003
PP, Termine, Abwesenheit, USt.

Nun komme ich aber ins Stocken - ist das wirklich das richtige Vorgehen? Kann ich nicht noch das Mediationsverfahren mit abrechnen? Die Sache zog sich seit 2010 und allein das Mediationsverfahren dauerte über 2 Jahre. Oder ist mit dem Mediationsverfahren wirklich nur die Einigungsgebühr entstanden?

Noch dazu - die beiden Angelegenheiten wurden ja in einer Mediation beendet - muss ich hier vielleicht eine Gesamtabrechnung machen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Thomas
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Anahid
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#2

11.04.2014, 11:04

Guck mal hier den Beitrag #9 http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=34013

Sind die Verfahren verbunden worden? Wenn die nur gemeinsam verhandelt wurden, kannst Du beide getrennt abrechnen. Ansonsten musst Du ab Verbindung zusammen abrechnen.
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ThomasT
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#3

11.04.2014, 11:10

Danke Dir! Über diesen Beitrag bin ich auch gerade eben gestolpert.

Die Verfahren sind nicht verbunden und es gibt wohl auch zwei Mediationsverfahren (zumindest gibt es zwei Aktenzeichen). Mein Problem ist nun nur noch, dass es eine Einigung gibt, die beide Mediationsverfahren und beide gerichtliche Verfahren beendet.

Hier entsteht ja nun die 0,8 VG gem VV Nr. 3101 und die höhere TG sowie eine 1,5 EG und eine 1,0 EG - mein Problem ist nun: in welchem Verfahren rechne ich das ab? Ich kann ja schlecht den Wert der Einigung zweimal abrechnen, oder?
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Anahid
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#4

11.04.2014, 11:18

Die beiden Mediationsverfahren sind Bestand der beiden Gerichtsverfahren? Denn im Ausgangsthread sprichst Du von 2 Verfahren. Entsprechend ist eine 0,8 VG und eine 1,5 EG hier schon mal gar nicht angefallen.

Wenn beide Verfahren durch einen Vergleich erledigt werden, dann würde ich für beide Verfahren die VG, die TG und in dem Verfahren, wo der Termin stattgefunden hat, in dem die Einigung erfolgt ist, eine 1,0 EG aus dem zusammengerechneten Wert berechnen.
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ThomasT
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#5

11.04.2014, 11:26

Es gab zwei Gerichtsverfahren SW 10.000 und 5.000 EUR- es wurde abgestimmt, dass diese im Wege der Mediation geregelt werden. Hier dachte ich, dass es nur ein Mediationsverfahren ist - allerdings gab es zwei Aktenzeichen (Ein Hinweis für mich, dass es zwei Mediationsverfahren gibt). In der Mediation konnte man sich einigen - auch über nicht anhängige Ansprüche, sodass man die Gerichtsverfahren mit Erledigungserklärung für beendet erklärt hat.

Ich würde jetzt abrechnen:
1,3 VG aus 10.000 EUR gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV 3100 RVG
0,8 VG aus yyy EUR gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. 3101 Nr. 2 RVG
1,2 TG aus 10.000 +yyy EUR gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV 3104 RVG
1,0 EG aus 10.000 EUR gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV 1000, 1003 RVG
1,5 EG aus yyy EUR gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV 1000, 1003 RVG
Postpauschale
KM-Geld für Ortstermine/Gerichtstermine
Tage- und Abwesenheitsgelder
Zwischensumme
19% USt. gem. VV 7008
Endbetrag

Was mach ich nun aber mit dem zweiten Verfahren - ich kann doch nicht schon wieder den Mehrwert der Einigung mit abrechnen, oder?

Ich hoffe, ich drücke mich nicht zu verquer aus.
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Anahid
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#6

11.04.2014, 11:43

Die 1,0 EG würde ich aus 15.000 € berechnen und dann in dem zweiten Verfahren nur VG + TG abrechnen.
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#7

11.04.2014, 11:58

:thx
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