Reisekosten moniert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Frau Cindy
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#11

27.03.2014, 12:39

Reisekosten sind grundsätzlich vom Wohnort des Mandanten zum Gerichtsort erstattungsfähig. Das müsstest du prüfen. Der Sachverhalt gibt dazu nicht mehr her.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Celik

#12

27.03.2014, 13:27

Der Mandant hat seinen Wohnsitz im Gerichtsort aber wir nicht :roll:
cahra
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#13

27.03.2014, 13:39

Dann wird wohl Euer Mandant auf den Reisekosten sitzen bleiben. :?
Viele Grüße von Cahra
Celik

#14

27.03.2014, 13:43

Ja aber so denkt mein Anwalt nicht ich soll die Reisekosten geltend machen und begründen warum ich die geltend mache :oops:
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Adora Belle
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#15

27.03.2014, 13:50

Dann soll der Chef auch die Begründung - entgegen gesetzlicher Regelung und Rechtsprechung - liefern.
Celik

#16

27.03.2014, 14:38

:? Wie kann ich ihm überzeugen, dass wir die Reisekosten nicht geltend machen können :?:
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Adora Belle
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#17

27.03.2014, 14:42

Wenn der BGH nicht reicht, dann fällt mir auch nix mehr ein.

Mir fehlt jegliches Verständnis für dieses Anspruchsdenken ohne jede Sachkenntnis.
Pitt
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#18

27.03.2014, 14:48

z. B. die Entscheidung des BGH v. 20.12.2011, XI ZB 13/11
Der Mdt. kann zwar den RA frei wählen, aber der unterlegene Gegner muss gem. § 91 ZPO stets nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung/-verteidigung notwendigen Kosten erstatten.
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#20

27.03.2014, 16:13

es gibt noch immer Gerichte, wo diese Begründung nicht fruchtet! Bzw. einzelne Kämmerchen!

Selbst wenn die Rsp schon so alt ist. Ich denke da auch gerad an so paar Pappens.
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