Reisekosten Beklagter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refas R.
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#1

12.03.2014, 17:16

Hallo,

unser Mandant ist Beklagter, wir haben in der I. und II. Instanz gewonnen, das OLG hat die Kosten beider Verfahren dem Kläger auferlegt. Jetzt bin ich am KFA und wüßte gerne, ob ich für unseren 50 km entfernt wohnenden Mandanten Reisekosten geltend machen kann. Vielen Dank für Eure Hilfe
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Adora Belle
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#2

12.03.2014, 17:25

Natürlich, nach JVEG.
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#3

12.03.2014, 18:27

§§ 5,19 II, 22 JVEG

Die Vorschriften lachen mich auch gerade an - aber die letzte Akte heute schaffe ich auch noch!

:mrgreen:
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#4

12.03.2014, 19:31

Wie üblich: Hat die Partei an "ihren" Gerichtsterminen persönlich teilgenommen, sind die dafür aufgewendeten Kosten in jedem Fall erstattungsfähig. Für Termine in 2014 auf die erhöhten JVEG-Sätze achten... 8)
~ Grüßle ~
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