...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Francis
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#1
17.10.2007, 12:16
Hallöchen. Ich stehe gerade auf dem Schlauch, ganz blöde Frage:
Ermittlungsverfahren der PI, ging an die Staa und die hat eingestellt.
Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr 4106 oder 4104 ???
Der Knoten will einfach nicht platzen!!
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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StineP
#2
17.10.2007, 12:19
Staatsanwaltschaft ist noch nicht gerichtliches Verfahren. Beantwortet die Frage von selbst. 4104
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Francis
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#3
17.10.2007, 12:21
Hast recht. Danke. Ich brauche, glaub ich, ganz dringend Urlaub.
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Bibbi
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#4
17.10.2007, 14:59
Gibts hier nicht auch noch die Geb 4141 RVG---für eine nicht nur vorläufige Einstellung!--??
LG...Bibbi... :pcwink
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(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))