zuständiges Gericht beim Antrag auf Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Baffi
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#1

21.02.2014, 13:39

Hallo zum Freitag :-)

kann mir jemand sagen, ob im Familienrecht die Anträge auf Kostenfestsetzung auch an das erstinstanzliche Gericht gehen wie im Zivilrecht oder gibt es im FamRecht eine andere Regelung?

LG und schon vorab ein schönes WE

Baffi
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Adora Belle
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#2

21.02.2014, 13:45

§85 FamFG -> §§103 ff. ZPO
Baffi
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#3

21.02.2014, 13:55

Wird also wie im Zivilrecht gehandhabt. Vielen Dank
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