Hallo zum Freitag
kann mir jemand sagen, ob im Familienrecht die Anträge auf Kostenfestsetzung auch an das erstinstanzliche Gericht gehen wie im Zivilrecht oder gibt es im FamRecht eine andere Regelung?
LG und schon vorab ein schönes WE
Baffi
zuständiges Gericht beim Antrag auf Kostenfestsetzung
- Adora Belle
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§85 FamFG -> §§103 ff. ZPO