1 Kläger, 2 Beklagte...
Diese haften gesamtschuldnerisch, allerdings habe ich 2 unterschiedliche Gegenstandswerte.
Beklagter zu 1) 3.200 €
Beklagte zu 2) 5.300 €
Des Weiteren wurden in der Klage bereits die außergerichtlichen RA-Kosten mitaufgenommen.
Mache ich jetzt 2 KFA´s mit jeweils 0,65 Verfahrensgebühr (da Anrechnung außerg. Kosten) ?
Ich bekomme lt. Urteil auch jeweils 338,50 € vorgerichtliche Kosten...
Hatten so einen Fall noch nicht....
Kann mir jemand "schnell" helfen ???
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