Abrechnung im Sozialrecht bei 2 Bescheiden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muzel
Forenfachkraft
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#1

28.01.2014, 10:48

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen, wobei ich nur eine Frage bei der außergerichtlichen Abrechnung habe.

Folgender Sachverhalt:
Mdt kommt mit Honorarbescheid (1) zu uns, wir legen auftragsgemäß Widerspruch ein.
Behörde teilt mit, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, sie diesen Widerspruch als Antrag auf Neufestsetzung wertet, wir sollen Widerspruch zurücknehmen und Entscheidung über den Antrag auf Neufestsetzung abwarten. Wir nehmen Widerspruch nicht zurück.
Es ergeht dann über den Antrag auf Neufestsetzung ein neuer Bescheid (2). Wir legen auftragsgemäß Widerspruch ein.
Es ergeht Widerspruchsbescheid, wir legen Klage ein.
Irgendwann teilt Gegenseite im Klageverfahren dann mit, den Klageanspruch anzuerkennen, dass sie neubescheiden will und die (notwendigen) Kosten des Anerkenntnis trägt.
Gericht hat Streitwert festgesetzt.

Nun habe ich wie folgt abgerechnet:
1. Teilrechnung, wegen Widerspruch Bescheid 1
1,3 GG aus Streitwert

2. Teilrechnung, wegen Vorverfahren bzgl. Antrag Neufestsetzung
1,3 GG aus Streitwert

3. Teilrechnung, wegen Widerspruch Bescheid 2
0,7 GG aus Streitwert

Gegenseite meint nun, dass die 1. Teilrechnung in der 2. Teilrechnung aufgeht und daher wegfällt. Wie seht ihr das? Wie würdet ihr vorgerichtlich abrechnen?

:thx vorab und LG
Muzel
Liebe Grüße
Muzel
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