Hallo, habe leider nichts passendes gefunden. Deshalb hier meine Frage:
Wir heben ein Verfahren Trennungsunterhalt, waren insoweit auch vorgerichtlich tätig. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, in dem auch andere Dinge geregelt wurden. Dem entsprechend wurde der Vergleichswert natürlich höher festgesetzt. Die Abrechnung ist mir auch eigentlich völlig klar, nur wenn ich die so eingebe, also Verfahrensgebühr abzgl. Anrechnung Geschäftsgebühr plus Verfahrensdifferenzgebühr macht das Programm keine Abgleichung nach § 15 III. Wobei hier meine Frage ist, ob erst die Verfahrensgebühr und die Verfahrensdifferenzgebühr abzurechnen ist und dann erst die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Oder ist das so in Ordnung, wie das Programm das macht.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Anrechnung bei Anfall Verfahrensgeb/Differenzverfahrensgeb.
- Pepples
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Hast Du die Abrechnung bis zum Schluss gemacht? Die Anrechnung wird erst im Vorschaufenster angezeigt, vorher sieht man davon nichts.
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- rit-sch
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Also bei Advoware musst man erst die Geschäftsgebühr eingeben, dann die Verfahrensgebühr und an dieser Stelle fragt er nach der Anrechnung.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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Hast Du Advoware? Dann ändere das bitte in Deinem Profil, da steht RAM und davon bin ich ausgegangen.
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