ZV-Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nauja

#41

13.10.2007, 11:06

AxL hat geschrieben:
Der Rechtsanwalt des Schuldners erhält die Gebühren des VV 3309, wenn er den SChuldner in einem Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Ziel vertritt, die Durchführung der Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Da bin ich ja beruhigt, sonst hätte ich einige Akten zu niedrig abgerechnet :lol:
frauke2211
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#42

16.10.2007, 12:43

Mahlzeit!
Mein Chef hat wieder ein tolle Aufgabe gestellt...
Wir haben einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht gestellt. Kann ich dafür Gebühren abrechnen? Wenn ja welche...stehe irgendwie auf dem Schlauch.
:thx
StineP

#43

16.10.2007, 12:49

Ich würde sagen, nach § 19 Nr. 11 RVG gehört das zu dem ZV-Verfahren.. habt ihr also bereits eine 0,3 ZV-Gebühr erhalten, gehört dieses hier dazu
frauke2211
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#44

16.10.2007, 12:58

:thx
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butterflybabe
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#45

22.10.2007, 11:20

Ich häng mich jetzt hinten dran, ...

Hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist Montag und ich komm nicht weiter. Für mein Gehirn ist irgendwie immer noch Wochende und nichtstun angesagt :lol:

Wir haben vor ca. 2 1/2 Jahren einen ZV-Auftrag gestellt und diesen ein Jahr später zurückgenommen, da eine Ratenzahlugnsvereinbarung geschlossen wurde. Da die Raten nicht eingehalten wurde, machen wir nun einen neuen ZV-Auftrag. Bekomm ich hier nochmals die Gebühr Nr. 3309 VV RVG?
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#46

23.10.2007, 08:09

:schieb

Bitte helfen, ZV-AUftrag muss heute unbedingt raus.
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#47

23.10.2007, 08:24

ich denke ja, da es ja ein neuer ZV AUftrag ist.. man bekommt doch für jede Maßnahme ne ZV Geb.
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#48

23.10.2007, 09:23

man bekommt doch für jede Maßnahme ne ZV Geb.
Ich hab den Gedanken im Kopf gehabt, dass wenn man eine der ZV-AUftrag nicht vollstreckt werden kann und danach eine EMA gemacht wird und nochmals ZV-Auftrag erteilt wird, hier nur einmal die Gebühr Nr. 3309 VV anfällt.
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rena
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#49

30.10.2007, 09:13

Morgen ihr Lieben!

Wir haben ZV-Auftrag gestellt. Nun kam vom GVZ ein Schreiben, dass beim Vollstreckungsversuch festgestellt wurde, dass Schuldner unbekannt verzogen ist.

Erhalte ich trotzdem die 0,3-Gebühr?
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#50

30.10.2007, 09:39

@ rena: natürlich, der ZV-Auftrag wurde durch Euch eingeleitet. Da fällt automatisch die 0,3 Verfahrensgebühr an, auch wenn der Schuldner verzogen ist und der Vollstreckungsversuch erfolglos war.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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