VB und streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nora
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#1

13.01.2014, 15:36

Sorry, bin leider schon etwas länger aus dem Berufsleben raus und benötige Hilfe:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Einspruch gegen VB, Termin (Gegenseite erscheint nicht), zweites Versäumnisurteil. Jetzt soll ich einen KFA beantragen:
Euro
VB: SW 21408,35
GK 144,00
Auslagen 2,50
Ra-Kosten
Geb. 3305 354,15
Die nach Nr. 2300/2302 vorgerichtliche Geschäftsgebühr
r wurde in Höhe von
291,85 E angerechnet § 15 RVG
3308 323,00
Auslagen 20,00
USt 132,46

Summe 976,11

Mein KFA:
Gegenstandswert: 21.408,34 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 839,80 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 1,0 646,00 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 21.408,34 € 1,0 -646,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. - 
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 775,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.615,00 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.655,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 314,45 €
Summe 1.969,45 €

Nochmals hinzufüge möchte ich, dass die Gegenseite zum Termin nicht erschienen ist, ich aber gelesen habe, das bei einem "zweiten VU" eine 1,2 Geb. anfällt und keine 0,5 ist das korrekt so ? :?: :?: :?:

Danke für die Hilfe schon jetzt mal.
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Liesel
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#2

13.01.2014, 15:41

VB bleibt aufrecht erhalten?
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#3

13.01.2014, 15:47

Ja
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#4

13.01.2014, 15:49

3100
abzügl. 3305
3105
MwSt
GK
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#5

13.01.2014, 16:03

Liesel hat geschrieben:3100
abzügl. 3305
3105
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GK
Ich hätte jetzt die TG nach 3104 genommen... :?: :!:
Alle Angaben ohne Gewähr!
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#6

13.01.2014, 16:04

ja, die nehme ich auch
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#7

13.01.2014, 16:15

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#8

13.01.2014, 16:35

Ah okay. Wieder was gelernt :thx
Alle Angaben ohne Gewähr!
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