Guten Morgen,
ich habe zwei Klageverfahren (wir sind Beklagter) A und B:
Akte A wurde am 12.04.2013 angelegt, Klage der Gegenseite datiert vom 10.07.2013, zugestellt am 19.08.2013.
Akte B wurde am 11.09.2013 angelegt, Klage der Gegenseite datiert vom 10.07.2013, zugestellt am 11.09.2013.
Die Verfahren wurden nunmehr vor mV verbunden, es führt Akte A.
Es soll nun berechnet werden die Kosten für einen Terminsvertreter im verbundenen Verfahren. Mir stellt sich die Frage, geht das nach neuen oder alten Werten?
Sveta
Welche Tabelle? Terminsvertreter bei verbundenem Verfahren
Wobei - der Termin findet erst im Februar statt. Mein Chef braucht die sozusagen "fiktiven" Kosten eines Terminsvertreters. Wenn dieser erst jetzt beauftragt werden würde, gälte neues Recht?
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Für den Terminsvertreter neues Recht, da die Beauftragung des TV nach dem 01.08.2013 stattfinden wird.
Guten Morgen,
ich muss hier nochmals fragen zu obigem Sachverhalt:
Es soll nun ein Prozesskostenrisiko erstellt werden. Die Klage datiert vor dem 01.08.2013, wurde aber erst später zugestellt. Geht es nach der neuen oder nach der alten Tabelle?
ich muss hier nochmals fragen zu obigem Sachverhalt:
Es soll nun ein Prozesskostenrisiko erstellt werden. Die Klage datiert vor dem 01.08.2013, wurde aber erst später zugestellt. Geht es nach der neuen oder nach der alten Tabelle?
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Wann ist sie bei Gericht eingegangen?
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Liesel
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Klageauftrag vor 01.08. -altes Recht RA-Gebühr
GK - hier kommt es auf das Eingangsdatum an
RA-Gebühr Gegenseite würde ich nach neuem Recht berechnen
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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