Ich habe hier eine Akte abzurechnen. Es ging um eine außergerichtliche Sache, und zwar um eine kleine Mauer zwischen zwei Grundstücken, die nicht ordnungsgemäß war.
Ich will jetzt eine 2300-Gebühr abrechnen, aber nach welchem Wert? Wir haben ein paarmal hin- und hergeschrieben, das wars. Es war nicht besonders aufwändig. Ich habe so gar keine Ahnung, in welchem Bereich man da ansetzen soll. Hat einen einen Ratschlag für mich?
Wie hoch ist der Gegenstandswert?
- wissensdurst
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Ok so machen wir das, danke ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich nehm jetzt 5 TEUR Wert und ne 1,0 Gebühr
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Ich nehm jetzt 5 TEUR Wert und ne 1,0 Gebühr
Du hast die Frage in der Rubrik "RVG bis 31.07.2013" veröffentlicht. Falls die Akte also schon älter ist, gilt nicht der Regelstreitwert von 5.000 Euro, der steht im aktuellen RVG.
- wissensdurst
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Oh danke, du hast recht. Das ist hier noch eine Altakte, also 4 TEUR.