...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tina123
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#1
28.11.2013, 15:26
Der Verfahrensstreitwert wird auf 1100,00 € festgesetzt und als Vergleichsstreitwert 600,00 €. Wie muss ich nun abrechnen?
1,3 VG + 1,2 TG aus 1.100,00 € und die 1,0 EG aus 600,00 € oder muss ich mit Höchstwert rechnen und wenn ja, wie?!
Danke!!!!!
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
28.11.2013, 15:37
Deine Berechnung ist korrekt.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Tina123
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gkutes
#4
29.11.2013, 13:35
Vergleichsstreitwert 600,00 €.
sicher, dasss da nicht Vergleichs
mehrwert steht??
Deine obige KGE klingt sehr seltsam. Kannst du kurz den Verfahrenslauf skizzieren?