Verfahrens- und Vergleichsstreitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tina123
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#1

28.11.2013, 15:26

Der Verfahrensstreitwert wird auf 1100,00 € festgesetzt und als Vergleichsstreitwert 600,00 €. Wie muss ich nun abrechnen?

1,3 VG + 1,2 TG aus 1.100,00 € und die 1,0 EG aus 600,00 € oder muss ich mit Höchstwert rechnen und wenn ja, wie?!


Danke!!!!!
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Liesel
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#2

28.11.2013, 15:37

Deine Berechnung ist korrekt.
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Tina123
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#3

28.11.2013, 15:44

:thx
gkutes

#4

29.11.2013, 13:35

Vergleichsstreitwert 600,00 €.
sicher, dasss da nicht Vergleichsmehrwert steht??

Deine obige KGE klingt sehr seltsam. Kannst du kurz den Verfahrenslauf skizzieren?
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