Abrechnung Verkehrsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Kitsune87
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 17.02.2008, 18:37
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln

#1

22.11.2013, 09:40

Guten Morgen zusammen. Ich hänge hier grade fest. In den letzten Jahren habe ich fast nur nach Vergütungsvereinbarung abgerechnet und selbst nach RVG hatte ich nie mit dem Verkehrsanwalt zu tun und die Ausbildung ist schon was länger her... man möge mir meine dumme Frage also bitte verzeihen :heul Folgender Fall:

Mandant hat uns beauftragt Forderung gegen Gegner in Wien außergerichtlich geltend zu machen. Dies ist gescheitert, wir haben die GG abgerechnet. Dann wurde für das gerichtliche Verfahren Anwalt in Wien eingeschaltet. Jedoch haben nicht wir die Klage eingereicht sondern er. Also sind WIR doch jetzt in dem gerichtlichen Verfahren Verkehrsanwalt wenn ich das richtig sehe, oder? Anwalt in Wien hat Klage eingereicht und Termin wahrgenommen. Ich soll jetzt abrechnen. Ich würde jetzt hier die Verkehrsanwaltsgebühr 3400 abrechnen. Meine Frage ist aber: Muss ich die GG anrechnen oder nicht? Meiner Meinung nach ist das doch eine andere Angelegenheit, oder?

Vielleicht kann der verwirrten Kit ja geholfen werden. ^^
Danke schon mal fürs lesen :)

Kit
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

22.11.2013, 11:47

Warum soll das denn eine andere Angelegenheit sein?

Wenn vorher eine GG entstanden ist, dann muss auf die nächste anfallende VG angerechnet werden. Das ist bei Euch die 3400.
Antworten