Ist die 3100 VV RVG eine Rahmengebühr????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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flateric79
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#1

15.11.2013, 14:12

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf den Tisch gelegt bekommen, der mich sehr verwundert. Die Angelegenheit ist umfangreich und recht kompliziert, das gebe ich ehrlich zu. Aber warum kann der RA bei einer umfangreichen und komplizierten Sache die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VVRVG wegen diesen Gründen auf eine 2,0 Gebühr erhöhen????

Bis heute habe ich nocht geglaubt, dass nur Rahmengebühren einen Ermessungsspielraum bieten.

Es ist definitiv noch das alte Gebührenrecht anzuwenden.

Ist das vielleicht beim neuen Gebührenrecht möglich und es ist mir durchgegangen?

Für eure Hilfe wäre ich wieder einmal sehr dankbar.

Nicole
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Refa-Azubi-2011
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#2

15.11.2013, 14:31

Die 1,3 VG VV 3100 ist eine Festgebühr und kann daher nicht erhöht werden. Weder nach altem noch nach neuem Recht!

edit: Hat er vielleicht mehrere Mandanten?? Ansonsten würde ich sagen, dass der KfA falsch ist!
Zuletzt geändert von Refa-Azubi-2011 am 15.11.2013, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#3

15.11.2013, 14:31

3100 alt wie neu: 1,3. Netter Versuch der Gegenseite, da würd ich die Stellungnahme echt kurz halten. :auslach
flateric79
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#4

15.11.2013, 14:42

Danke, hatte schon fast an mir gezweifelt. :D

:thx
Anton79
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#5

17.11.2013, 13:27

hi, nein, da es keinen Rahmen gibt, in der die Gebühr variieren könnte, die Gebühr wird immer ausschließlich zu 1,3 abgerechnet gem. Nr. 3100 VV.

LG anton
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#6

17.11.2013, 14:07

Adora Belle hat geschrieben:Netter Versuch der Gegenseite, da würd ich die Stellungnahme echt kurz halten.
:mrgreen: :genau Für wie blöd will man die Gegenseite eigentlich noch halten? Tztz.
~ Grüßle ~
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