Frage bestimmt schon oft gestellt, aber ich bin grad völlig durcheinander...
Folgender Sachverhalt:
Es gab einen Termin, zu welchem die Gegenseite nicht gekommen ist, aber trotzdem über die Angelegenheit erörtert wurde. Es gab daraufhin ein Teil-Versäumnisurteil über insgesamt 2408,00 € und ein neuer Termin wurde bestimmt. Im neuen Termin haben sich die Parteien über den Rest 720,00 € verglichen. Meine Frage, wie ist hier abzurechen?
Terminsteuerung:3128 €
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
oder
1,3 Verfahrensgebühr aus 3128 €
1,2 Terminsgebühr aus 720 €
0,5 Terminsgebühr aus 2408 € mit Berücksichtigung § 15 III RVG
1,0 Einigungsgebühr aus 3128 €
oder ganz anders?
Danke im Voraus für schnelle Hilfe
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Firlefanz
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