Kostenrechnung so richtig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
KleineMaus
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#1

14.10.2007, 20:58

Hallo,

ich hatte am freitag mal wieder eine diskussion mit meinem chef..

ich habe im mahnverfahren die außergerichtlichen Kosten nicht geltend gemacht und jetzt meint mein chef ich soll so (wie folgt) die kostenrechnung schreiben:

Außergerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert: 1500 €

0,9 Geschäftsgebühr RVG VV Nr. 2300 ...
Auslagenpauschale RVG VV Nr. 7002
abzüglich 0,45 Geschäftsgebühr Vorb. 3 Abs. 4 ....
16 % Mehrwertsteuer RVG VV Nr. 7008

Mahnprozessverfahren
Gegenstandswert: 1.500 €

1,0 Verfahrensgebühr RVG VV Nr. 3305 ....
0,5 Verfahrensgebühr RVG VV Nr. 3308 ....
Auslagenpauschale RVG VV Nr. 7002...
19 % Mehrwertsteuer RVG VV Nr. 7008..

Gerichtskosten....

Kann man das so schreiben? Ich meine mit den außergerichtlichen Kosten dass man die bei der Geschäftsgebühr sofort abzieht?

Mein Chef meint ich könnte nicht das was im Titel steht bei der Mandantin anders abrechnen und deswegen soll ich das so machen.

Geht das?

Lg
Nauja

#2

14.10.2007, 21:16

Warum hast Du im Mahnverf. die außergerichtl. Kosten unberücksichtigt gelassen?
Und wann endete die außergerichtl. Tätigkeit? Ich frage, weil Du dort die MwSt mit 16% angesetzt hast.

Ich würde abrechnen:

0,9 Geschäftsgebühr (ist keine höhere [zumindest 1,3] entstanden?
1,0 Verfahrensgebühr
- 0,45 Geschäftsgebühr
0,5 Verfahrensgebühr
+ 2x Auslagenpauschale
+ 19% MwSt

Es ist doch bei der Abrechnung ggü der Mandantschaft unerheblich, ob Du im MB die außergerichtl. Geb. berücksichtigt hast, die Rg. ändert sich doch dadurch nicht.
StineP

#3

14.10.2007, 21:27

Dass man die GG bei der GG abzieht, das macht man nicht. Die Geschäftsgebühr ist auf die nachfolgende Verfahrensgebühr anzurechnen (d.h. dort abzuziehen).

Richtig wäre so:
0,9 Geschäftsgebühr RVG VV Nr. 2300 ...
Auslagenpauschale RVG VV Nr. 7002
16 % Mehrwertsteuer RVG VV Nr. 7008

Mahnprozessverfahren
Gegenstandswert: 1.500 €

1,0 Verfahrensgebühr RVG VV Nr. 3305 ....
-abzüglich 0,45 Geschäftsgebühr Vorb. 3 Abs. 4 ....
0,5 Verfahrensgebühr RVG VV Nr. 3308 ....
Auslagenpauschale RVG VV Nr. 7002...
19 % Mehrwertsteuer RVG VV Nr. 7008..

Gerichtskosten....
KleineMaus
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#4

14.10.2007, 21:33

die außergerichtlichen Kosten meinte er soll ich nicht geltend machen aber jetzt meinte er dass ich das falsch verstanden hab... die außergerichtliche tätigkeit endete 2006

Hab meinem chef auch gesagt dass man das so nicht schreibt und dass es egal ist ob ich das im mahnverfahren berücksichtigt hab oder nicht.

Aber er meint ich kann die kostenrechnung und das was tituliert ist nicht einfach ändern.
KleineMaus
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#5

14.10.2007, 21:40

@stinep so meine ich das auch aber er sagt s.o.
StineP

#6

14.10.2007, 21:40

Deinem Chef solltest du unbedingt das Urteil des BGB vom 07.03.2007 vorlegen.

Seine Vorgehensweise mag man vor nem Jahr gemacht haben, allerdings gelten neue Vorschriften.

Natürlich kannst du das einfach ändern. Musst du in diesem Fall sogar, weil du sonst einen falschen Steuersatz berechnest.

Es ist gleich, was tituliert worden ist und was Ihr tatsächlich gegenüber dem Mandanten abrechnet. Wenn ich die GG vergesse im MB würde ich sie ehrlich gesagt auch nicht mehr abrechnen. Muss der Mandant ja nun nicht tragen, wenn ich es verbocke
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#7

14.10.2007, 21:49

Beim schuldner konnten wir nix pfänden... also stellen wir die gesamten kosten jetzt der mandantin in rechnung. Oder wie macht ihr das?
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#8

14.10.2007, 23:24

ja natürlich, aber ihr habt das verbockt, ihr habt die GG vergessen, also würd ich sie auch nicht abrechnen, oder meinst du die Mdtin findet das gut wenn sie einen Teil der Kosten selbst tragen muss?

also ich persönlich finde es in der Rechnung egal, wie dus abrechnest, da du aber zwei verschiedene Steuersätze hast, würd ich aber die Rechnung sogar so machen wie dus gemacht hast, weil RA Micro zwei verschieden Steuersätze nicht in einer Rg rechnen kann.. kannst aber auch die volle GG in einer Rechnung machen und dann die Anrechnung (Button "sonstige Anrechnung" ganz hinten in der Rechnung)bei der VG mit reinnehmen (zwei Rg unter einer RgNr: "Rechnung hinzufügen")
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#9

15.10.2007, 12:06

Ok werd das meinem Chef dann mal versuchen begreiflich zu machen...

Danke erstmal
mellimaus
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#10

18.10.2007, 16:02

Ich stell meine Frage mal hier mit rein:

waren außergerichtlich tätig und dann gerichtlich (Arbeitsgericht). Soll jetzt Abrechnung an die Versicherung machen. Chef gibt mir vor:

1,3 GG
Auslagen
0,65 VG
1,2 TG
1,0 EG
Auslagen

Stimmt das?

DAnke schonmal, auch wenns bestimmt völlig simple is
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