Hallo Ihr,
ich habe folgende Sache vor mir liegen:
Schriftliches Vorverfahren
Klage = 2.502,47
Teilweise Erledigungserklärung über = 2.435,35
Klagerücknahme über Rest = 67,12
Klage wird weitergeführt über restl. Zinsen aus Hauptforderung 18,12
Streitwertbeschluss des Gerichts:
2.502,47 bis zur beidseitigen Erledigungserklärung, dann bis zur teilweisen Klagerücknahme 85,24 und danach 18,12 bis zur beiderseitigen Erledigungserklärung.
Ehrlich gesagt verstehe ich nur BAHNHOF!!!! Wie rechne ich hier ab? Terminsgebühr ja/nein und dann über welchen Betrag. Ich brauche Hiiiilllllfffffeeeee!!!!!
Danke schon einmal
Terminsgebühr?
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Hinsichtlich der 18,12 wurde auch für erledigt erklärt? Dann gibt es doch überhaupt keine TG. Oder fand irgendwann ein Termin statt?
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Ja, letzten Endes wurde auch über 18,12 die Erledigung erklärt. Termin fand nicht statt!
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Kann nicht auch eine Terminsgebühr entstehen, wenn eine Erledigung der Angelegenheit herbeigeführt werden konnte?
- Liesel
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Telefonate mit Gegenseite zur Erledigung? Ansonsten bekommst du keine TG.
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Alles klar. Dann wohl nur eine Verfahrensgebühr auf den Klagewert
Ich frage mich nur, warum sich das Gericht dann solche Mühe gegeben hat mit dem Streitwertbeschluss, wenn das sowieso alles unerheblich ist.
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