Kostenfestsetzungsantrag ja oder nein?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
suitan
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#1

31.01.2013, 15:41

Hallo Zusammen,

ich bin ja eine Quereinsteigerin und bin mit den Kosten, die so anfallen, längst nicht so fit wie ihr, daher kommt heute wieder mal eine Frage wegen der Kostenfestsetzung. Folgender Sachverhalt: Wir haben gegen unseren eigenen Mandanten unsere Kosten eingeklagt, es erging zuvor ein MB, der Mandant hat Widerspruch eingelegt, es folgte ein streitiges Verahren. Vor Gericht hat man sich nun vergleichsweise geeinigt. Im Vergleich steht u. a. drinn, dass der Beklagte (= unser Mandant) die Gerichtskosten trägt, die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Jetzt ist meine Frage, muss ich einen Kostenfesetzungsantrag stellen? Ich habe vom Gericht zwischenzeitlich eine Abrechnung hinsichltich der Gerichtskosten erhalten, dort steht drinn, dass wir einen Teil zurück bekommen, den Rest muss der Beklagte tragen. Soll ich nun also die für das streitige Verfahren unter Anrechnung des Mahnverfahrens festsetzen lassen und zwar aus dem festgesetzten Streitwert?

sg suitan
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Liesel
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#2

31.01.2013, 16:03

KfA hinsichtlich GK stellen.
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#3

31.01.2013, 17:24

Ja, sämtliche verbrauchten GK können tituliert werden. Ich würde den ehemaligen Mandanten erst eine Rechnung stellen unter Hinweis auf den getroffenen Vergleich und sämtlich angefallenen GK unter Abzug der rückerstatteten auffordern. Hierzu kriegt er eine Frist. Wenn das nicht hilft, dann titulieren lassen mit dem Hinweis, dass dann auch Zinsen berechnet werden. Oder war er anwaltlich vertreten? Dann würde ich wohl auch gleich einen KfB beantragen, denn sein RA kann ihm ja sagen, wie das mit der Kostenfestsetzung funktioniert.
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#4

31.01.2013, 17:26

Natürlich nicht "Rechnung" mit RE-Nr., sondern "Kostenberechnung". :pfeif
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Pepsi
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#5

31.01.2013, 17:30

Nimju: die Mühe würde ich mir sparen
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#6

11.11.2013, 09:07

Hallo.

Ich arbeite noch nicht lange in diesem Beruf und habe dazu auch einmal eine Frage.

Mein Chef hat mir den Ordner "unbezahlte Rechnungen 2010" vorgelegt und meinte ich soll mal gucken welche tituliert werden müssten.

Tja nun ist die Frage: Ab welchem Datum bzw. allgemein wie muss ich jetzt gucken und auf was drauf achten?

Danke schonmal
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#7

11.11.2013, 09:42

Na er will halt verhindern, dass die verjähren. Was er aber mit dem Hinweis "mal gucken, welche" meint, weiß ich nicht. Ich würde meinen alle sind zu titulieren, ob nun mit KFA oder MB
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#8

11.11.2013, 15:35

Seine genaue Wortwahl war: Welche davon aus diesem Ordnung sind schon bezahlt oder müssten tituliert werden?

Kann man auch Rechnungen titulieren lassen wo schon Raten drauf bezahlt sind? Gibt es dann besondere Verjährungsfristen?
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#9

11.11.2013, 15:41

Bei Abschlagszahlung beginnt die Verjährung neu.
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#10

11.11.2013, 15:45

Wenn es der Ordner mit den unbezahlten Rechnungen ist, erübrigt sich die Frage, welche schon bezahlt sind ;-)
Ansonsten stimme ich Refa zu, aber genau weiß ich das jetzt aus dem Kopf nicht, wie das mit der Verjährung ist, wenn monatelang Raten gezahlt werden.
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