Rechtsschutz Advocard-Erstberatungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lessica1991
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#1

06.11.2013, 15:43

Hallo liebe Mitstreiter,

habe mal ein Problem.
Wir haben einen Mdt. beraten einmalig. Wollten gegenüber RS 190 € plus USt. insgesamt 226,10 € - 150 € SB abrechnen...so wie üblich.

Nun kommt das zurück:

eigene Abrechnung: 0,55 Gebühr aus 1.500,00 € 57,75 € + 10,97 USt. - 150,00 € SB= - 81,28 €

Begründung: Für Beratungsaufträge , die nach dem 30.6.06 erteilt werden, sieht das RVG aber keine der Höhe nach bestimmbare Gebühr mehr vor und damit keine gesetzl. Beratungsgebühr im Sinne der ARB (Anwk-RVG/Rick, 3. Auflage 2006, § 34, Rn 26; Hansens, RVGreport 06, S. 121 ff, 124).

(...)Advocard trägt für die Erteilung eines mündl. oder schriftl. Rates folgende Gebühren:
- wenn GW bestimmbar bis zur Höhe eines 1,0 Gebühr höchstens aber 250,00 €
- für Erstberatung 190,00 €.



Häääää???? Was ist dann an unserer Abrechnung auszusetzen wenn es nur eine Erstberatung war.... ?!


Kann mir jmd. helfen ?
Rivka
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#2

06.11.2013, 15:48

Interessant! - was ist denn die 0,55 Gebühr für ne Nummer VV RVG?
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#3

06.11.2013, 16:09

keine angegeben...einfach nur gebühr 0,55
Butterblume
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#4

06.11.2013, 16:45

Das sind ja Experten :twisted: :roll:
Erstberatung sind nun einmal die 190 € + Mwst. und Punkt! Langsam regen die mich echt auf......
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Frau Cindy
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#5

06.11.2013, 16:53

Die Erstberatung beträgt höchstens 190,00 €. Das sollte je nach Sachverhalt berücksichtigt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
lessica1991
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#6

06.11.2013, 17:29

ja sehe ich ja genauso. Nur wie argumentiere ich jetzt. Meine Rechnung war ja über 190 € + USt.-also korrekt..
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#7

07.11.2013, 07:58

Um auf eine Erstattung von 190,00 € + USt zu kommen, müssen der Advocard die Gründe dafür mitgeteilt werden, weshalb die übliche Vergütung für diese Erstberatung mindestens 190,00 € beträgt. Die Advocard richtet sich allein nach ihren Versicherungsbedingungen, 190,00 € (abzgl. Selbstbeteiligung) sind der Maximalbetrag, den die erstatten, d. h. nicht, dass für jede Erstberatung automatisch 190,00 € erstattungsfähig sind. Eventuell lässt sich über den erbrachten Zeitaufwand argumentieren, wenn man z. B. schreibt, insgesamt fielen 2 Stunden für die Durchsicht/Prüfung der Unterlagen und ein Beratungsgespräch an, was bei einer "üblichen Vergütung" gem. § 632 BGB einem Stundensatz von X € entspricht, der zu einem Rechnungsbetrag von X € führt, der wiederum wg. der Verbrauchereigenschaft gem. § 34 RVG mit 190,00 € + USt gedeckelt wird. Stellt die Advocard sich weiter stur, bleibt nur die direkte Inanspruchnahme des Mdt. (der sowieso eine 150,00 € Selbstbeteiligung zu tragen hat), wenn man nicht auf das restliche Honorar verzichten will. Der Mandant kann sich auch mal direkt mit seiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und dort nachhaken, manchmal lenken die ein, wenn der Versicherungsnehmer mit Kündigung des Versicherungsvertrages droht.
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