Hallo und zwar habe ich folgendes Problem:
Wir haben Klage eingereicht, weil unser ehemaliger Mandant unsere Rechnung nicht beglichen hat. Weil er die Verteidigungsanzeige nicht eingereicht hat, erging ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO. Dann hat der Beklagte Einspruch gegen das VU eingelegt & es wurde ein Verhandlungstermin anberaumt. Vor dem Verhandlungstermin hat der Beklagte unsere Forderung komplett beglichen & wir haben den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Dann erging ein Beschluss, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Ist in diesem Fall die 0,5 TG nach Nr. 3105 VV RVG entstanden oder bekommen wir keine Terminsgebühr? Ich hab leider nichts gefunden
Danke!!
Terminsgebühr
Hallo zusammen,
ich brauch mal eure Hilfe
Zum Sachverhalt:
Wir haben Klage für unseren Mdt. eingereicht. Termin wurde anberaumt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat er unsere Kostenvorschussrechnung nicht bezahlt, so dass unsere Anwältin den GT nicht wahrgenommen hat. VU ist ergangen. Da der Mdt. mehrfach beteuert hat, unsere KoVO auszugleichen, haben wir fristgerecht Einspruch gegen das VU eingelegt. Leider hat der Mdt. trotz der Versprechungen uns nicht bezahlt, so dass wir jetzt das Mandat niedergelegt haben (noch vor Begründung des Einspruchs). Nun zu meiner Frage: Kann ich in der Endabrechnung neben der 1,3 VG die 0,5 TG (Nr. 3105) in Ansatz bringen?
LG liho
ich brauch mal eure Hilfe
Zum Sachverhalt:
Wir haben Klage für unseren Mdt. eingereicht. Termin wurde anberaumt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat er unsere Kostenvorschussrechnung nicht bezahlt, so dass unsere Anwältin den GT nicht wahrgenommen hat. VU ist ergangen. Da der Mdt. mehrfach beteuert hat, unsere KoVO auszugleichen, haben wir fristgerecht Einspruch gegen das VU eingelegt. Leider hat der Mdt. trotz der Versprechungen uns nicht bezahlt, so dass wir jetzt das Mandat niedergelegt haben (noch vor Begründung des Einspruchs). Nun zu meiner Frage: Kann ich in der Endabrechnung neben der 1,3 VG die 0,5 TG (Nr. 3105) in Ansatz bringen?
LG liho
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Für den Anwalt, der nicht im Termin war? Nee.
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Ja.