Beschwerde in Familiensachen gegen VKH-Beschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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AliceImWunderland
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#1

21.10.2013, 09:44

Hallo! Ich brauche Eure Hilfe:

Unserer Mandantin wurde in einer Familiensache VKH mit Raten bewilligt. Wir haben hiergegen Beschwerde eingelegt. Das OLG hat den ursprünglichen Beschluss nunmehr abgeändert und der Mandantin ratenfreie VKH bewilligt.

Ich würde das Beschwerdeverfahren jetzt nach Nr. 3500 abrechnen. Ist das richtig?

Dann wäre da noch die Frage der Kostenerstattung. Wer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens? Im Beschluss steht nichts dazu. Die Mandantin kann es nicht bezahlen, logisch, hat ja nichts, sonst hätten wir keine ratenfreie VKH bekommen. Was macht Ihr in solchen Fällen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Liesel
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#2

21.10.2013, 09:56

Keine Kostenerstattung - 127 Abs. 4 ZPO
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#3

21.10.2013, 11:22

Vielen Dank!

Sollten wir doch gegenüber der Mandantin abrechnen, dann wäre Nr. 3500 richtig?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#4

21.10.2013, 11:30

Jep.
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#5

21.10.2013, 11:44

:thx
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#6

21.10.2013, 11:49

Seid ihr euch da ganz sicher?
Ich denke eigentlich, dass es für die VKH-Beschwerde keine extra Gebühren gibt, siehe § 16 Nr. 2+3 RVG
Oder seh ich da jetzt was falsch?
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niva
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#7

21.10.2013, 11:51

doch die 3500 fällt an, was du vermutlich meinst ist die 3335.
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